21.41

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Beim Tierschutz wurde bislang immer angekündigt, aber nichts vorgelegt. Auch jetzt wird wieder davon geredet: alles in Arbeit, da können wir jetzt nicht mitgehen. – Ich reihe diese Vorwände in die Kategorie Ausrede.

Zwei wichtige Anliegen zum Tierwohl haben es auf unsere Initiative hin aber heute auf die Tagesordnung des Plenums geschafft. Das ist gut so, auch wenn die Sitzung schon lange dauert und bei manchen die Aufmerksamkeit schon ausgereizt ist. Die Themen sind Qualzucht und Welpenhandel.

Zunächst zur Qualzucht: Der Mensch formt Tierarten in der Zucht nach seinen Vor­stellungen. Heute werden Haustiere oftmals als Modeaccessoire gesehen, und ent­sprechend erfolgt die Zucht nach dem Aussehen. Da geht es um kurze Schnauzen bei Hunden und Katzen. Der Wellensittich braucht ein Hauberl. Der Goldfisch soll nur noch nach oben schauen. Die Ratte muss nackt sein. Und das Designerreptil braucht eine neue Musterung oder soll keine Schuppen mehr haben und so weiter.

Für die Massentierhaltung in der Agrarindustrie werden die Tiere auf Hochleistung gezüchtet. Schweine werden auf große Würfe gezüchtet. In einer Zuchtsau wachsen mehr Ferkel heran, als physiologisch sinnvoll ist. Der Anteil der lebensschwachen Tiere steigt, und Ferkelkadaver pflastern den Weg, wie man zuletzt auch wieder in Nieder­österreich gesehen hat. Bei Hochleistungsfleischrinderrassen müssen die Kälber routi­nemäßig über Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden; ohne menschliches Eingreifen gäbe es keinen Nachwuchs. Die Hochleistungsmilchkühe liefern und liefern Milch und betreiben Raubbau an der eigenen Vitalität. Der Erschöpfung folgt nach nur wenigen produktiven Jahren das Schlachthaus. Auch in der Agrarindustrie ließe sich diese Liste von Züchtungen weiterführen.

Der Mensch perfektioniert Tiere nach seinem eigenen Nutzen oder Gefallen, die Natur der Tiere ist dabei völlig egal. Züchtungen führen zweifelsohne immer mehr zu einem qualvollen Dahinvegetieren, ein gesundes und vitales Leben rückt bei diesen Tieren und deren Nachkommen in unerreichbare Ferne.

Österreich hat das Verbot der Qualzucht gesetzlich festgeschrieben, aber dies allein reicht nicht: Es fehlt die Detailregelung, es fehlt die Verordnung; die Definition, was als Qualzucht gilt, gehört festgelegt. Das würde den Behörden die Sicherheit beim Vollzug geben, zudem sollten über alle Bundesländer hinweg die gleichen Auslegungen herr­schen. Der Istzustand führt zum unerwünschtem Effekt, dass Tiere trotz des Verbots so gezüchtet werden, dass sie schwere Leiden erfahren müssen. Die derzeit im Gesetz angeführten allgemeinen Qualzuchtmerkmale schaffen zu wenig Klarheit.

Nun zum zweiten Punkt: zum Welpenhandel. Wer kennt die Bilder von Welpen in Kofferräumen nicht? Fast wöchentlich werden wir mit solchen herzzerreißenden Bildern konfrontiert. Tiere werden unter unwürdigen Bedingungen feilgeboten, der Profit wird über Menge und niedrige Standards geholt. Es ist ein ziemlich lukrativer Markt, ein Markt, der Tiere nicht als Lebewesen achtet und in dem mit entfesselten, lebendigen Kuller­augen Geschäfte gemacht werden, ein Markt, der durch das Leid der Tiere floriert, ein Markt, der oftmals beim neuen Haustierbesitzer Kummer, Sorgen und Schmerz verur­sacht. Bei vielen dieser über die Grenzen gebrachten Welpen kommt es zu Kompli­kationen; Kosten für tierärztliche Behandlungen entstehen, in der Folge kommt es regelmäßig zu Einschläferungen. Die Erkenntnis, dass man bei der Anschaffung eines Haustieres eine gute Vertrauensbeziehung mit dem Züchter aufbauen sollte, kommt bei vielen zu spät.

Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen zu schaffen, die zum Schutz der Lebe­wesen Katzen- und Hundewelpen sind. Zu unserem Ansatz: Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Dies hat zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Tiere zwischen acht und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung.

Problematisch ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der wirt­schaft­lichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei organisierten Welpenhändlerinnen und -händlern aus dem benachbarten Ausland ist in der Regel nicht nachvollziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen. Diese stammen oftmals aus unkontrollierten Hinterhofzuchten. Von den WelpenhändlerInnen werden sie gesam­melt und anschließend nach Österreich verbracht; dabei wird den Abnehmern und Abnehmerinnen vorgetäuscht, dass die Tiere aus liebevollen familiären Zuchten stam­men. Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung ist in diesen Fällen daher sehr zweifelhaft.

Österreich soll deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung das umfasst jede kommerzielle Einfuhr nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden, dass Hunde- und Katzenwelpen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der BundesrätInnen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel (291/A(E)-BR/2021)

Die unterzeichnenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 291/A(E)-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen.

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der BundesrätInnen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen (292/A(E)-BR/2021)“

Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 292/A(E)-BR/2021 die Zustim­mung zu erteilen.

*****

Machen Sie den Unterschied, nehmen Sie sich der Sache des Tierschutzes jetzt an und stimmen Sie zu! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.51

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Die von den Bundesräten Bettina Lancaster, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachten Anträge zum Verhandlungsgegenstand, den gegenständlichen Entschließungsanträgen die Zustim­mung zu erteilen, sind genügend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger ist als nächste Rednerin zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihr.