5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1558/A und 847 d.B. sowie 10626/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um den Bericht.