15.56

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Ministerin! Herr Mi­nister! Bezüglich des Inhaltes haben die Vorredner schon einiges gesagt, aber ich möch­te trotzdem noch einmal darauf hinweisen: Warum kommt es wieder zu dieser Notverlän­gerung eines bestehenden Gesetzes? – Weil eine Regierung es verabsäumt hat – im Wissen dessen seit 2013 –, rechtzeitig Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es nicht erforderlich ist, dass Ärzte 55 Stunden, 60 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Das ist der hauptsächliche Grund. Da kommt man jetzt – heute ist der 27. Mai – auf einmal drauf, Herr Dr. Kornhäusl, dass die Regelung so dringend und so wichtig ist und dass dann mehr oder minder ab 1. Juli unser Gesundheitssystem eigentlich nicht mehr funk­tioniert? (Bundesrat Kornhäusl schüttelt den Kopf.) Also das ist schon ein Versäumnis.

Das Spannendste für mich ist, dass Sie gerade mit einer solchen – wie soll ich sagen? – Emotion über das Gesundheitswesen reden und gerade Ihre Partei in der Steiermark nichts anderes zu tun hat, als Spitäler zu schließen – und damit wird noch mehr Druck auf das Personal ausgeübt. Das ist schon interessant. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich es ist ein Spagat. Warum? – Wir alle wissen, gerade Gesundheitsberufe – egal, ob man im pflegenden Bereich ist, ob man in der Altenbetreuung ist, ob man als Arzt tätig ist – sind eben Berufe, die es mit sich bringen, dass man leider in den meisten Fällen nicht Dienst nach Vorschrift machen kann. Es gibt sehr viele Berufsfelder, in denen es Gott sei Dank eine gesetzliche Rahmenarbeitszeit gibt, in denen aber manch­mal die Situationen das Ganze einfach nicht möglich machen. Man kann nicht um 16 Uhr aufhören und womöglich einem Menschen, der gerade operiert wird, sagen: Jetzt soll jemand anderer weitermachen.

Trotzdem werden wir dem nicht unsere Zustimmung erteilen – und zwar deshalb, weil es doch wirklich nicht sein kann, dass man, wenn Verantwortliche es nicht schaffen, die Dinge zukunftsträchtig zu betrachten, das dann mehr oder minder auf dem Rücken der Betroffenen ausführt, indem man einfach herkommt und sagt: Na, verlängern wir es einfach! Da muss ich Frau Kollegin Schumann recht geben: Warum bis 2028? Warum so lange? – Im Ausschuss habe ich nachgefragt und da hat mir der zuständige Herr Binder vom Ressort gesagt, dass sie genau wissen, dass die Krankenanstalten – wir haben jetzt 2021 – noch fast sieben Jahre brauchen, bis sie das eventuell mit Personal­aufstockung so hinkriegen, dass es machbar ist, dass die Ärzte die 48-Stunden-Woche mehr oder minder einhalten können.

Zum Entschließungsantrag, den die SPÖ eingebracht hat: Diesem werden wir natürlich gerne zustimmen.

Ich möchte dann noch auf zwei Sachen eingehen: Ich glaube, Frau Kollegin Schumann hat bezüglich der 60-Stunden-Woche etwas anderes gemeint als jene, die seinerzeit die Ärzte hatten. Ich habe es im Nationalrat damals immer wieder gesagt, ich sage es Ihnen auch jetzt gerne: § 2 Arbeitszeitgesetz, dass in Österreich die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden beschränkt ist, wurde weder verändert noch ergänzt noch sonst irgendet­was. Das müssten Sie als Gewerkschafterin wissen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schu­mann.) Der § 6 ist es auch nicht.

Was wir lediglich gemacht haben, ist, dass die Dienstnehmer auch ohne die Bewilligung eines Betriebsrates mit ihrem Arbeitgeber darüber entscheiden können, ob sie die Ar­beitszeit verlängern oder nicht. Ihr habt damals mit Betriebsvereinbarung die 60-Stun­den-Woche 24 Wochen zugelassen, wir haben es auf 17 Wochen beschränkt. – Das war das erste. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrätin Schumann: Geh, geh!) – Ja, lesen Sie das Arbeitszeitgesetz, dann wissen Sie es! (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrä­tin Schumann.)

Bezüglich der Forderung nach Prämien: Dank ist ein wichtiges Gut und es gehört zu unserer Kultur dazu, dass man Menschen Wertschätzung entgegenbringt, dass man sich für besondere Leistungen bedankt. Ich bin auch ganz bei Ihnen, dass man sagt, man sollte diesen speziellen Berufsgruppen, und da gibt es sehr vielfältige, auch eine finanzielle Anerkennung geben. Ich muss Ihnen aber trotzdem einen kleinen Vorwurf machen, denn es hat einige Branchen – Sozialpartner – gegeben, die es sehr wohl ge­schafft haben, im Jahr 2020 in Kollektivverträge Covid-Prämien hineinzuverhandeln, und da waren Branchen dabei, bei denen ich mich gewundert habe, dass die überhaupt eine Prämie drinnen gehabt haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Es ist also schon auch ein bisschen Ihrer Sozialpartnerschaft geschuldet (Bundesrätin Schumann: Ah geh!) und Ihrem doch nicht so gutem Verhandlungsgeschick, dass das zum Beispiel nicht in den Kollektivverträgen drinnen ist, für die Sie jetzt vom Staat diese Prämie for­dern. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

16.01

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Andreas Lackner. – Bitte, Herr Bundesrat.