12.44

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Tagesordnungspunkt 13 sind wiederum eine Vielzahl von Gesetzesvorschlägen enthalten, daher möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass wir einigen davon die Zustimmung erteilen könnten. Da jedoch bei zwei Teilbereichen unserer Meinung nach nicht ausreichend Änderungen vor­genommen wurden beziehungsweise Anträge keine Berücksichtigung gefunden haben, können wir TOP 13 nicht zustimmen. Zu TOP 14 erfolgt unsere Zustimmung.

Nun möchte ich zu unseren Kritikpunkten kommen. Im Detail betreffen sie das Transpa­renzdatenbankgesetz und im Besonderen das Kommunalinvestitionsgesetz.

Kurz zum Transparenzdatenbankgesetz: Durch die Novellierung des § 23 wird die Sys­tematik der Datenbank umgestellt. Es sieht so aus, als sollten damit Daten dupliziert werden, insbesondere die des Bundesministeriums für Finanzen, was dem bisherigen Grundgedanken der aggregierten Abfrage widerspricht. Eine Klarstellung des BMF, was mit der Umstellung technisch tatsächlich ausgelöst wird, ist bis dato nicht erfolgt, damit bleibt die Beurteilung, was dies aus datenschutzrechtlichen Gründen bedeuten würde, unbeantwortet.

Nun möchte ich aber zum Kommunalinvestitionsgesetz kommen: Fakt ist, dass das im letzten Jahr beschlossene KIG nicht wirklich in allen Gemeinden angekommen ist und vor allem finanzschwache Gemeinden die kofinanzierten Mittel gar nicht abholen konn­ten. Wie das KDZ bereits festgestellt und gestern der Vertreter des BMF im Ausschuss auch bestätigt hat, wurden bis dato circa 700 Millionen Euro an Mitteln von circa 1 100 Gemein­den abgerufen.

Weniger überraschend ist auch die Auskunft über die Zweckwidmung in den Gemeinden: Zwei Drittel der Mittel wurden für Straßenbauinvestitionen, für Kinderbetreuungseinrich­tungen, Schulen, Bildungseinrichtungen sowie für die Grundversorgung aufgebraucht. Für uns als Bürgermeister ist dies nicht überraschend, da dies doch die Kernbereiche der kommunalen Investitionen der Gemeinden darstellen, in denen uns allen schon im­mer Mittel fehlen.

Seit über einem Jahr weisen wir auf die Problematik hin – des Öfteren in diesem Haus auch belächelt –, dass das aufgrund der Regeln für eine Vielzahl von Gemeinden keine Anschubfinanzierung darstellt. Dies begründet sich damit, dass diese Gemeinden die 50-prozentige Kofinanzierung einfach nicht aufbringen können. Gerade die finanzschwa­chen Gemeinden benötigen dringend Hilfe, um auch in der Krise investieren zu können.

Daraufhin folgte Anfang des Jahres 2021 das zweite Gemeindehilfspaket, mit dem den Gemeinden Sondervorschüsse auf Ertragsanteile als Darlehen gewährt wurden, die ab 2023 wieder von den Gemeinden zurückbezahlt werden müssen. In der Realität bedeu­tet dies, dass den Gemeinden nach der Krise die ihnen zustehenden Ertragsanteile wie­derum gekürzt werden.

Angesichts der steigenden Ausgaben der Gemeinden in den nächsten Jahren stellt diese Kürzung die Gemeinden zukünftig vor ein kaum lösbares Finanzdilemma. Das KDZ hat im Juni 2021 auf die kritische Situation der Gemeinden aufgrund dieser Maßnahme der Bundesregierung hingewiesen und vorgeschlagen, dass die Rückzahlungen zumindest für ein Jahr ausgesetzt werden müssten, um den Kommunen wieder einen gewissen finanziellen Spielraum zu gewährleisten.

Fakt ist, dass die Gemeinden vor der finanziellen Krise Spielräume hatten – die für diese Investitionen hätten genutzt werden können –, welche sich durch das Darlehensmodell der Bundesregierung nunmehr auf 6,4 Prozent reduzieren und damit mehr als halbieren würden. Würden die Darlehensrückzahlungen ausgesetzt, könnten die Spielräume zu­mindest auf 9,6 Prozent erhöht werden, was aber immer noch unter dem Wert aus dem Jahr 2019 liegt.

Es geht also um sehr viel Geld, es geht um 1 Milliarde Euro für die Kommunen, um diesen mittelfristig auch helfen zu können. Leider hat ja die türkis-grüne Regierung den wohldurchdachten Vorschlag der SPÖ aus dem Jahr 2020, unseren Gemeinden mit 2,2 Milliarden Euro effektiv zu helfen, hinausgezögert und schlussendlich abgelehnt. Die Gemeinden sind nachweislich der größte Auftraggeber vor Ort und gerade für die Wirt­schaft ein nicht mehr wegzudenkender Faktor, daher wäre es recht und billig, den Ge­meinden dieselben Förderbedingungen zu gewähren wie der Wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Bleibt das Darlehensmodell der Bundesregierung aufrecht, werden den Gemeinden in den kommenden Jahren Ausgabeneinsparungen aufgezwungen, die das Leistungsan­gebot für die Bevölkerung nachhaltig verschlechtern werden, und der Wirtschaft Aufträge entzogen, die sie dringend benötigen wird.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Unterstüt­zung für Gemeinden in der Krise“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher das an die Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € [...] in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umgewandelt wird, der den Gemeinden je­denfalls verbleibt, um die kommunalen Leistungen für die Bevölkerung ab dem Jahr 2023 erhalten zu können.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Ingo Ap­pé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.