19.26

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! (In Richtung Bundes­ministerin Zadić:) Liebe Kollegin! Heute geht es darum, die Wettbewerbsbehörden in Österreich zu stärken. Das ist es, was wir mit dieser Vorlage auch tun. Es geht darum, KMUs entsprechend zu unterstützen, denn der digitale Wettbewerb ist hart, es gibt Digitalplattformen, internationale Plattformen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Bundesrätin Schumann: Konzerne!) Mit diesem Gesetz schaffen wir die Basis, dass sie stärker gestützt und geschützt werden und als KMUs mehr Möglichkeiten haben, ent­sprechend aufzutreten.

Ein zweites Thema, das in diesem Vorschlag abgebildet ist, liegt im Bereich der Ökolo­gisierung – auch dort haben wir entsprechend Vorkehrungen getroffen –, und ein dritter Bereich ist die Entbürokratisierung. Ganz wichtig: Auf Wunsch der Bundeswett­bewerbs­behörde haben wir den Fusionsschwellenwert auf 1 Million Euro angehoben, was dazu führt, dass 44 Prozent der Überprüfungen nicht mehr notwendig sind, womit auch eine wesentliche Entlastung erreicht wird.

Wenn Sie das Thema ansprechen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde bisher dem Ministerium überhaupt keine Auskunft erteilen musste: Das ist für die Vergangenheit richtig und war auch ein Problem, denn dieses Auskunftsrecht steht allen Behörden, also allen Ministerien zu, sowohl bei der Finanzmarktaufsicht als auch bei der RTR und der E-Control, nur nicht bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Die österreichische Verfas­sung sie ist es, auf die wir uns da beziehen  schreibt vor, dass das zu tun ist, gerade bei solch unabhängigen Behörden, und genau das sehen wir in diesem Fall vor.

Was die Ausstattung betrifft, so hat der Chef der Bundeswettbewerbsbehörde selbst in einem Ausschuss gesagt, Qualität geht vor Quantität. Es geht darum, digitales Know-how im Cybersicherheitsbereich aufzubauen, und nicht darum, Planstellen zu haben, die über Jahre nicht besetzt sind. Aus meiner Sicht ist es sehr, sehr wichtig, dass wir das, was wir hier jetzt vorlegen, auch entsprechend umsetzen – das ist wichtig. Ich möchte noch einmal betonen: Es gibt keine Berichtspflicht, sondern die Bundeswett­bewerbs­behörde bleibt und ist eine unabhängige Behörde. Sie ist eine Behörde, die im Vollzug unabhängig ist, gerade in laufenden Verfahren und bei Hausdurchsuchungen.

Allerdings ist es schon richtig, dass es bei politischen Themen oder auch in der Be­antwortung parlamentarischer Anfragen wichtig ist, dass die zuständige Ministerin, der zuständige Minister entsprechende Informationen erhält. Auch wenn Abkommen abge­schlossen werden, wie zum Beispiel mit Weißrussland, ist es wichtig zu beachten, dass das ein Thema des Ministeriums und nicht der Vollzugsbehörde ist.

Die Behörde wird im Vollzug gestärkt, und wir stärken auch die weiteren Bereiche des Kartell- und Wettbewerbsrechts; deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29

Präsident Dr. Peter Raggl: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung wünscht Bun­des­rat Schreuder. – Bitte.

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