Berichterstatter Otto Auer: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewähr­leistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbraucher­gewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Ge­setz­buch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden.

Die Unterlagen liegen Ihnen vor.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.

Weiters bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restruktu­rie­rung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen ge­schaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Egger. Ich erteile ihm dieses.