Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Vorsitzende! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Beim Luftfahrtgesetz handelt es sich um eine sehr kleine Novelle, die einfach notwendig geworden ist, um Anpassungen an EU-Verordnungen vorzunehmen. Genauer gesagt handelt es sich um Änderungen der Bestimmungen über die Zuverlässigkeitsüberprüfungen, um die Einführung des Zentralen Luftfahrthindernisregisters und einen Rahmenvertrag mit dem Österreichischen Aero Club.
Ja, man könnte zwar kritisieren, dass die Begutachtungsfrist sehr kurz gewesen ist, aber ich glaube, dann könnte man jede Gesetzesvorlage hier herinnen kritisieren. Natürlich werden wir dieser Änderung des Luftfahrtgesetzes zustimmen. (Präsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)
Beim Flughafenentgeltegesetz sieht es etwas anders aus. Auch da gab es eine sehr kurze Begutachtungsfrist, und unsere Einwendungen haben keinerlei Berücksichtigung gefunden, weder die Einwendungen des Luftverkehrsbeirats noch die Einwendungen unseres Verkehrssprechers. Ich war bereits im Ausschuss etwas irritiert über die ausweichende und fast philosophische Antwort zu unseren Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Ich kann nur sagen, unsere Einwendungen sind absolut nicht eingeflossen, weder die Einwendungen, dass Flughafennutzer das Recht haben müssen, im Wege der Verwaltung die Entgeltordnung anzufechten, noch die Einwendungen über die Undurchführbarkeit der Flughafenentgeltregelung hinsichtlich der Lärmemissionen als Grundlage der Entgeltberechnungen.
Abschließend ist aber auch festzuhalten, dass für sämtliche Nutzer eines Flughafens die gleichen Nutzungsbedingungen zu gelten haben. Und auch das ist da nicht der Fall. Es kommt zu Benachteiligungen der allgemeinen Luftfahrt und es kommt zu Benachteiligungen des Geschäftsflugverkehrs gegenüber den großen Fluggesellschaften, und das widerspricht definitiv dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Flughafennutzern.
Genau diesen Einwendungen Rechnung zu tragen wäre uns wirklich wichtig gewesen. Es gibt ja in der Zukunft auch noch die Möglichkeit, da Abänderungen zu machen, aber zum heutigen Zeitpunkt können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
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