Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Peter Raggl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 9 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 9: Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1824/A und 1067 d.B. sowie 10748/BR d.B. und 10750/BR d.B.)

Es liegt zu TOP 9 hinsichtlich des Antrages, keinen Einspruch zu erheben, ein ausrei­chend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 9/I).

Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 9 den Ent­schließungsantrag Beilage 9/1 EA ein. Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Ver­langen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 9/II).

Abstimmungen:

Berichterstattung: Antrag,

1. keinen Einspruch zu erheben,

wird in namentlicher Abstimmung bei

abgegebenen Stimmen: 57

mit Ja-Stimmen: 46

und Nein-Stimmen: 11

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15:17 Uhr bis 15:18 Uhr.

2. der dem Ausschussbericht angeschlossenen Entschließung die Zustimmung zu er­teilen,

wird mit Stimmenmehrheit angenommen [...].

Der Entschließungsantrag Beilage 9/1 EA wird in namentlicher Abstimmung bei

abgegebenen Stimmen: 57

mit Ja-Stimmen: 10

und Nein-Stimmen: 47

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15:24 Uhr bis 15:26 Uhr.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 9 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als geneh­migt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 3918/BR-2021 bis 3929/BR-2021 eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 312/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Explodierende Strom- und Heizungs­kosten: Teuerungsbremse für Österreich – jetzt!“, der dem Wirtschaftsausschuss zuge­wiesen wird.

Weiters eingelangt ist der Entschließungsantrag 313/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Ko­rinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine ungerechte Benachteili­gung beim Klimabonus!“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

Eingelangt ist außerdem der Entschließungsantrag 314/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beste Bildung für alle Kinder - immer, überall und kostenlos! Der Elementaren Bildung endlich den Stellenwert geben, den sie verdient und braucht.“, der dem Untersuchungsausschuss (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ), Entschuldigung  (erheitert) auch den soll es wieder geben –, dem Un­terrichtsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Dezember 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorbereitungen sind für Dienstag, den 30. November 2021, 14 Uhr, vor­gesehen.

Ich darf auch von dieser Stelle aus den scheidenden Bundesräten aus dem Bundesland Oberösterreich für ihr Wirken im Bundesrat danken und darf Ihnen wirklich aufs Herz­lichste das Beste für ihre Zukunft wünschen.

Die Sitzung ist geschlossen.