10.28

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Werter Herr Minis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! In meiner Arbeit als AMS-Berater habe ich tagtäglich miterlebt, dass Qualifizierung, Aus- und Weiter­bildung wichtige Schlüssel sind. Sie sind wichtige Schlüssel, die Türen öffnen. Sie sind wichtige Schlüssel, die die Chancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöhen. Sie sind wichtige Schlüssel, die langfristige Beschäftigung ermöglichen, wichtige Schlüssel, die ein stabi­les Einkommen ermöglichen, und wichtige Schlüssel, um dem Fachkräftemangel ent­gegenzuwirken.

Das beste Rezept, um Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, ist Qualifizierung. Wir haben derzeit mit der Coronajoboffensive auch ein nie dagewesenes Qualifizierungs­programm. Die Zahl der Menschen, die über das AMS eine Aus- oder Weiterbildung machen, ist auf einem Rekordniveau.

Aus individueller Sicht ist eine längere Qualifizierungsmaßnahme oft finanziell nicht leicht zu stemmen. Frau oder man muss es sich eben auch leisten können, in eine längere Ausbildung zu gehen. Daher freut es mich sehr, dass der Bildungsbonus nun verlängert wird. Was ist der Bildungsbonus? – Personen, die AMS-Maßnahmen im Bereich der Bildung und Qualifizierung oder einer beruflichen Umorientierung absolvieren, erhalten einen erhöhten Bildungsbonus von 180 Euro im Monat, wenn diese Ausbildungen länger als vier Monate dauern.

Wie gesagt, sehr oft können sich Menschen, die AMS-Geld beziehen, eine längere Bildungsmaßnahme nicht leisten. Das bedeutet, dass sie oft erst gar nicht damit beginnen oder sie – diese Erfahrung habe ich als AMS-Berater öfter gemacht – manch­mal auch abbrechen müssen, weil sie wieder in Jobs gehen müssen, die schlecht bezahlt sind, die bei Weitem nicht so stabil sind und bei denen man öfter und schneller von Arbeitslosigkeit betroffen ist.

Zudem ist es ja auch so: Je intensiver die Kurse sind und je höher die Qualität ist – das sind fast immer Kurse, die eben länger als vier Monate dauern –, desto eher haben diese ein besseres Einkommen, eine stabilere Beschäftigung und eine deutlich geringere Arbeitslosigkeit zur Folge. Das heißt, die Verlängerung dieser Maßnahme ist absolut sinnvoll. Sie ist doppelt sinnvoll und zielführend, um zwei Probleme zu bewältigen, nämlich einerseits das Problem der Arbeitslosigkeit und andererseits auch das Problem des Fachkräftemangels.

Was wir heute auch noch beschließen werden, ist ein Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 Euro für jene Menschen, die im November und Dezember mindestens 30 Tage in Notstandshilfe- oder Arbeitslosengeldbezug waren, um die gestiegene Inflation, die gestiegene Preisentwicklung insbesondere jenen abzugelten, die es ökonomisch nicht so leicht haben. Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, gehören definitiv zu dieser Gruppe.

Zum Entschließungsantrag der SPÖ: Sie wissen, dass gerade an einer Neugestaltung des Arbeitslosengeldes gearbeitet wird. (Bundesrätin Schumann: Aha ...!) Zur Bekämp­fung der Armut hat diese Regierung bereits einiges umgesetzt, ich meine, wesentlich mehr als zu Zeiten sozialdemokratischer Bundeskanzler. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Geh, geh, geh!) Ich kann mich auch nicht daran erinnern (Zwischenrufe der BundesrätInnen Hahn und Novak), dass unter einem SPÖ-Kanzler jemals das Arbeitslosengeld erhöht wurde. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Na geh, da haben wir keine Coronazeit gehabt!)

Wir haben einiges im Sozialbereich erreicht, wie zum Beispiel jetzt den Teuerungs­aus­gleich oder zuletzt auch durch die ökosoziale Steuerreform, den Klimabonus oder den Sozialversicherungsbonus. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) All diese Maßnahmen zeigen – das sagt der Fiskalrat – einen hohen Grad an Verteilungsgerech­tigkeit.

Ebenso beschlossen werden sollen die Verlängerung der Kurzarbeit und die Gewährung eines Kurzarbeitsbonus, also eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 Euro für Men­schen, die besonders von der Pandemie betroffen sind oder in Branchen arbeiten, die besonders stark von den ökonomischen Auswirkungen der Covid-Krise betroffen sind. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.)

Mit der Novellierung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wird eine Sozial­part­nereinigung umgesetzt, die verhindern soll, dass Saisonniers, die zu kurz beschäftigt waren, um in die Kurzarbeitsregelung zu fallen – zum Beispiel Saisonniers im Touris­mus­bereich –, die aber für viele Betriebe wichtige MitarbeiterInnen sind, wegen des letzten Lockdowns gekündigt werden. Durch dieser Regelung müssen sie nicht ge­kündigt werden und bleiben so als wichtiges Personal erhalten.

Die ersten beiden Tagesordnungspunkte betreffen die Freistellung von Schwangeren in der Covid-Pandemie und die Regelung der Sonderbetreuungszeit. Das sind Regelun­gen, die sich bewährt haben, eine Verlängerung findet daher auch die Zustimmung unserer Fraktion. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

10.33

Präsident Dr. Peter Raggl: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.