18.58

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herInnen zu Hause via Livestream! Bei den Tagesordnungspunkten 15 und 16 geht es hauptsächlich um coronabedingte Maßnahmen und es geht um Verlängerungen von Fristen, die aufgrund der anhaltenden Pandemie notwendig geworden sind – notwendig deshalb, weil es natürlich wichtig ist, dass Unternehmen in Zeiten wie diesen finanziell klug, praxisnah und rasch unterstützt werden. Mit der raschen Hilfe wird der Betriebs­standort Österreich gestärkt, und damit werden Arbeitsplätze gesichert.

Durch den drei- bis vierwöchigen Lockdown im November und Dezember müssen viele Unternehmen wieder um Wirtschaftshilfen ansuchen. Vom neuerlichen Lockdown waren die Gastronomie und die Hotellerie, die körpernahen Dienstleister, der Handel sowie Kunst und Kultur wieder ganz stark betroffen.

Bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen möchte ich ganz besonders die Leistung der Wirtschaftskammer hervorheben. Es wurden die Anträge für den Härtefallfonds gestellt, nach ein bis zwei Tagen kam die Rückmeldung über die positive Erledigung, nach weite­ren ein bis zwei Tagen war das Geld als Soforthilfe auf den Konten – Voraussetzung ist natürlich, dass alle Daten vollständig angegeben werden.

Beim Ausfallsbonus ist es etwas komplizierter, da dieser, falls man auch Kurzarbeit beantragt hat, mit dem Antrag auf Kurzarbeit zusammenhängt. Genauer gesagt muss man beim Antrag auf den Ausfallsbonus die Bestätigung der Kurzarbeit, vor allem auch betragsmäßig, vorlegen. Das heißt, es muss eine Genehmigung des AMS vorliegen. Da spießt es sich meiner Meinung nach schon ein bisschen. Wenn die Bearbeitung der Kurzarbeit etwas länger dauert, kann während dieser Zeit auch der Ausfallsbonus nicht beantragt werden und somit vorläufig keine Hilfe fließen. Da müsste meiner Meinung nach etwas nachjustiert werden, Herr Finanzminister.

Nochmals zurück zu den vorliegenden, krisenbedingt notwendigen Gesetzesände­run­gen: Um die Liquidität in den Betrieben weiterhin zu sichern, wurden die Abgaben­stun­dungen nochmals um sechs Monate, bis zum 30. Juni 2022, verlängert. Unter diese Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 fällt auch die Möglichkeit, staatlich garantierte Kreditmaßnahmen und Gebührenbefreiungen weiterhin in Anspruch zu nehmen.

Ganz und gar erfreulich ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr 2021 besondere Erschwernisse durch die Coronakrise hatten, von ihren Unternehmen mit einem steuerfreien Bonus in Höhe von bis zu 3 000 Euro belohnt werden können. Das bedeutet konkret, dass das Unternehmen zum Beispiel eine Prämie von 500 Euro ausgibt und beim Mitarbeiter oder bei der Mitarbeiterin auch die vollen 500 Euro ankommen. (Präsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)

Leider fallen coronabedingt auch heuer wieder viele Betriebsweihnachtsfeiern aus. Das bedeutet einerseits eine weitere Einbuße für die Gastronomie, ist aber natürlich auch für den betrieblichen Zusammenhalt sehr schade. Ein Nachfeiern irgendwann im Frühjahr ist dann auch nicht dasselbe und nicht das Wahre. Als Ausgleich können den Mitar­beitern ersatzweise Gutscheine bis zu 365 Euro steuerfrei übergeben werden. Damit sollen die Mitarbeiter zumindest ein bisschen entschädigt und gleichzeitig die Wirtschaft gestärkt werden.

Des Weiteren werden in Zukunft Essensgutscheine auch für Homeoffice gelten. Das Essen muss von einem Gasthaus oder Lieferservice zubereitet und geliefert werden. Zudem wird durch die Einführung einer Arbeitsplatzpauschale den geänderten Lebens- und Arbeitsverhältnissen Rechnung getragen.

Das war jetzt ein Auszug aus den vorliegenden Gesetzesänderungen und Gesetzes­an­passungen, die, wie bereits ausgeführt, fast überwiegend zur Bekämpfung der wirt­schaftlichen Folgen der Pandemie dienen. Ich ersuche Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

19.03

Präsident Dr. Peter Raggl: Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.