20.17

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Mein Vorredner hat so viel lobgehudelt, dass ich jetzt gar nicht weiß, wie ich das kom­men­tieren soll, denn das würde die Zeit sprengen. Ich glaube, dass wir alle froh sind, wenn der heutige Tag ein Ende findet, da wir morgen ja noch viele Aufgaben vor uns haben.

Herr Minister, ich beginne bei Ihnen und möchte festhalten, dass ich hoffe, dass Sie Ihre Aufgabe wie Ihr Vorgänger anlegen. (Beifall bei der FPÖ.) Ihr Vorgänger war nahezu der einzige Minister auf der Regierungsbank, der einen inhaltlichen Diskurs zugelassen hat, der auf Redebeiträge repliziert hat. Wir haben auch wirklich großartige Debatten stattfin­den lassen können, weil er auch auf Vorschläge der Opposition eingegangen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dahin gehend kann man festhalten, dass das natürlich zu Kontroversen geführt hat. Kollege Hirczy hat hier jetzt alles gut- und schöngeredet, man weiß aber ganz genau, dass gerade innerhalb der ÖVP die größten Kontroversen dahin gehend stattgefunden haben, ob – wie Sie es heute schon angesprochen haben – es ein Offenhalten der Schulen gibt oder nicht. Dabei ist Herr Faßmann wirklich zu seinem Wort gestanden. Das dürfte ihn auch seinen Job gekostet haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Betreffend die vorliegende Gesetzesmaterie darf ich festhalten, dass wir diesen Ände­rungen keine Zustimmung geben können. Das geschieht einerseits aus Gründen, die Kollegin Hahn bereits erläutert hat. Vor allem ist es aber aus pädagogischen Gründen für uns nicht nachvollziehbar, dass man im Bereich der Sommerschule einen Projekt­unterricht machen will, wobei jedem, der sich in die Lage der Eltern und des pädago­gischen Personals versetzen kann, klar sein muss, dass man in wenigen Tagen nicht erwarten kann, dass der Bildungsstandard der Schüler eruiert wird und gleichzeitig alle, die auf unterschiedlichen Niveaus beginnen, dann dasselbe Niveau erreichen sollen. Das kann nicht stattfinden. Daher wissen wir auch nicht, wie Sie das anlegen wollen, aber vielleicht werden Sie das ja auch noch erklären.

Was die Elementarpädagogik betrifft, habe ich schon Ihrem Vorgänger mitgegeben, dass es seitens des Ministeriums keinerlei Lösungsansätze gibt, um dem Personal­man­gel entgegenzusteuern – das wird auch diese Gesetzesänderung nicht lösen – und um diesen wichtigen und wertvollen Beruf entsprechend zu attraktivieren. Da wird es einmal mehr eine finanzielle Aufwertung benötigen, da wird es einheitliche Betreuungsschlüssel für die Gruppengrößen und flexible Betreuungsangebote brauchen. Dabei kann man die Verantwortung nicht allein den Ländern überlassen und vor allem die gesamte finanzielle Belastung nicht den Gemeinden übertragen. Die Gemeinden werden das nämlich aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Pandemie nicht stemmen können. Gerade die Elementarpädagogik ist aber das Fundament, das die Kinder für ihren weiteren Bildungs- und Lebensweg essenziell brauchen, sodass da meiner Meinung nach die höchsten Qualitätsmaßstäbe anzulegen sind.

In diesem Zusammenhang möchte auch ich allen pädagogischen Fachkräften aufrichtig danken, insbesondere für das, was sie in den letzten zwei Jahren an Arbeit an den Tag gelegt haben. Trotz des Chaosmanagements dieser Regierung und dieser Koalition haben sie das Beste für unsere Kinder gegeben, haben sich jeden Tag ins Zeug gelegt. Oft haben sie nicht gewusst, welche Verordnungen gerade gegolten haben, denn diese sind teilweise nur irgendwie über Medien kommuniziert worden, aber noch gar nicht in Verordnungen geflossen. Die PädagogInnen haben hervorragende Arbeit geleistet. Daher gebührt ihnen allen ein herzliches Dankeschön, und dieser Applaus gilt ihnen allen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Einen Punkt, der in dieser Gesetzesänderung auch verankert ist, möchte ich abschließend noch ansprechen, weil Sie sich bisher noch nicht klar dazu geäußert haben, Herr Bil­dungsminister, und zwar geht es dabei um die Änderung des Hochschulgesetzes. Das betrifft zwar die pädagogischen Hochschulen, aber ich möchte das von Ihnen – vielleicht bekommen wir heute eine Antwort – für alle Universitäten und Hochschulen wissen. Hier steht nämlich in der Textpassage: „kann das Rektorat im Rahmen der Regelungen für die Benützung von Räumen und Einrichtungen der Pädagogischen Hochschule [...] Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie insbesondere für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder an Eignungs- und Aufnahmeverfahren oder für die sonstige Benützung von Räumlichkeiten und Ein­richtungen festlegen; es kann ein Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr verlangt werden. Näheres ist vom Rektorat festzulegen.“

So steht es im Gesetzestext, und jetzt möchte ich Sie fragen: Ist damit etwa auch die unsagbare 2G-Regel gemeint, die bereits an einigen Universitäten Platz greift, wodurch jungen Menschen das Recht auf Bildung verwehrt wird? Dazu möchte ich Sie wirklich um eine klare Antwort bitten. Wenn nein, dann ersuche ich Sie, uns mitzuteilen, wann Sie endlich jene Rektoren, die diesen freien Bildungszugang den jungen Menschen ver­weigern – wie beispielsweise an der Uni Klagenfurt –, zur Ordnung rufen und den Stu­denten wieder freien Bildungszugang ermöglichen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe diesbezüglich Ihrem Vorgänger, Herrn Minister Faßmann, eine Resolution der Kärntner Studenten übergeben. So ein Vorgehen, nämlich Studenten in Ungeimpfte und Geimpfte zu unterteilen und den Bildungszugang davon abhängig zu machen, würde ich zwar dem abstrusen Coronamanagement dieser Bundesregierung und vor allem ihren geistigen Zugängen zutrauen, aber das ist unseren rechtsstaatlichen Grundwerten zu­tiefst abträglich. Ich hoffe, Ihr Zugang zur Bildung in unserem Staat ist ein anderer, und es würde mich freuen, wenn wir dazu eine klare Stellungnahme von Ihnen bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.24

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile es ihm.