11.28

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin, Frau Minister! Ja, der Tagesordnungspunkt behandelt eine – unter Anführungszeichen – „Reparatur“ des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, die der Verfassungsgerichtshof notwendig gemacht hat, weil er die Verhängung von Beugehaft zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen in Verwaltungsverfahren als verfassungs­widrig aufgehoben hat. Gründe waren das Fehlen einer Beschränkung der Haft und ei­nes ordentlichen Rechtsschutzes.

Nun sind wir allerdings so weit, dass am 31.12.2021, also in wenigen Tagen, die vom Verfassungsgerichtshof gesetzte Übergangsfrist ausläuft, und dann wäre im Verwal­tungsverfahren die Verhängung der Beugehaft nicht mehr möglich. Man kann sagen: Ja, das ist dann wirklich kein perfektes Gesetz, wenn man es letztendlich nicht durchsetzen kann; denn wenn die vorgesehene Verhängung von Geldstrafen nicht mehr reicht oder wenn der Betroffene kein Geld hat und Geldstrafen nicht eingehoben werden können, dann muss der Staat ja Weiteres tun. Das werden wahrscheinlich meine Nachfolger auch so argumentieren, das hat auch was.

Wir sind da allerdings in der ganz besonderen Situation, dass wir ja in den letzten drei, vier Wochen eine Diskussion über die Impfpflicht in Österreich und die Frage, was passiert, wenn sich jemand der Impfpflicht widersetzt, gehabt haben. Zwar gibt es die Erklärung, auch von der Frau Minister, es wäre politisch nicht gewollt, die Impfpflicht mit Beugehaft durchzusetzen. – Ja, was aber politisch gewollt und nicht gewollt ist, ändert sich seit den letzten 20 Monaten so schnell, mit einer solchen Frequenz (Bundesrat Spanring: ... keinen Lockdown!) und mit einem solchen Mangel an Errötungen der spre­chenden Personen, dass wir dem Ganzen keinerlei Glauben und auch keinerlei Gewicht beimessen, wenn man sagt: Wir wollen es politisch nicht!

Wenn wir das Verwaltungsvollstreckungsgesetz jetzt dahin gehend reformieren, dass die Beugehaft wieder möglich ist, dann ist für alles, für das es verwaltungsrechtlich eine Strafe gibt, die Beugehaft durchzusetzen. Ob das dass sie beim Impfzwang möglich ist  dann gesetzlich auch so ausgeschlossen wird, dass es hält, ist sehr die Frage. Wir sind daher der Meinung, dass diese Macht oder die Möglichkeit, die Verhängung von Beugehaft in Verwaltungsverfahren durchzusetzen, der österreichischen Staatsmacht, vertreten durch die Bundesregierung, derzeit nicht geboten werden sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere daran, wie oft wir schon scheinbar unverrückbare Zusagen sich in Luft auf­lösen gesehen haben. Wir haben alles gehabt: Kein Lockdown mehr für Geimpfte!, Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei!, Die Pandemie ist eine Pandemie der Ungeimpften!, Wir sehen Licht am Ende des Tunnels!, und so weiter. All das hat oft nicht einmal Wo­chen gehalten. Wir sind daher der Meinung, dass es nicht einmal reicht, sich jetzt der Möglichkeit, gegen Verwaltungsübertreter Beugehaft zu verhängen, zu widersetzen, sondern dass wir auch eine klare Feststellung treffen wollen, dass wir derartige Beuge­maßnahmen gegen Leute, die sich nicht impfen lassen, verhindern wollen.

Ich lese dazu – dann komme ich auch schon zu meinem Antrag, den ich einbringe – vielleicht nur ein paar Zahlen vor, die ich mir gerade im amerikanischen Impfschadens­reportsystem angeschaut habe. Das wird ausschließlich aus offiziellen Bundesquellen, von der Bundesgesundheitsbehörde, der FDA – also der Bundeslebensmittel- und Arz­neimittelagentur –, gespeist; es nennt sich Vaccine Adverse Event Reporting System, das kann jeder einsehen.

Das einfach nur so als Hintergrund, warum es doch vielleicht manche Leute gibt, die sagen: Nein, ich lasse mich nicht impfen! – dass das nicht nur Verrückte sind, die von irgendwelchen Demagogen verführt worden sind, sondern Leute, die sich denken: Ange­sichts der geringen Wirkung bei der jetzigen Variante, die uns bedroht, ist mir das Risiko doch zu hoch! – Das ist keine Aussage für oder gegen die Impfung, das ist einfach nur zum Behalten und zum besseren Verstehen. Ich sage das, nachdem wir ja heute viel darüber gehört haben, die Minderheiten, die anderen zu verstehen, Toleranz zu üben, transparent zu sein.

In Amerika hat es bis 10.12. – das ist die letzte Aktualisierung, die ich eingesehen habe – mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 20 244 Todesfälle und 33 675 dauerhaft gesundheitlich Geschädigte im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen verschiedener Hersteller gegeben. Die anderen Zahlen lese ich nicht vor. Das ist bei einem Land von der Größe Amerikas vielleicht statistisch nicht viel, wenn man das in Prozenten oder Promille ausdrückt, aber es sind insgesamt weit über 50 000 Leute, die mit ihrem Leben oder dauerhaft mit ihrer Gesundheit dafür gezahlt haben, dass wir der Meinung sind: Alle müssen sich impfen lassen!

Eine Aufklärung, eine Information über diese Effekte fehlt, ein Zugang zu einer evidenz­basierten Entscheidung ist den Leuten, die unter Impfpflicht gestellt werden, nicht mög­lich.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein, den ich hiermit verlese:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Zwang- und Beugehaft für Ungeimpfte“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die im Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 einen § 5 Abs 1a einfügt. Dieser lautet: ,Niemand darf mittels Zwangs- oder Beugestrafen zu Duldungen, Unterlassungen und unvertretbaren Handlungen in Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfpflicht ver­pflichtet werden.‘“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, diesem Antrag sollten alle zustimmen, seien Sie jetzt insoweit geläutert, als Sie sich generell entschieden haben, einer Impfpflicht nicht zuzustimmen, seien Sie so weit, dass Sie sagen: Na, vielleicht bin ich dann doch für die Impfpflicht, aber keinesfalls dafür, die einzusperren, die Angst vor den Folgen haben! Ich glaube, alle können ei­nem solchen Vorbehalt in einem zu beschließenden Gesetz zustimmen, daher würde es mich, gerade vor Weihnachten, nicht sehr erfreuen, wenn aus prinzipiellen Gründen oder vielleicht aus uns unbekannten, bösen Vorbehalten zu unserem Antrag Nein gesagt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.35

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Dr. Johannes Hübner, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „keine Zwang- und Beugehaft für Ungeimpfte“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhand­lung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile ihm das Wort.