Berichterstatter Otto Auer: Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezem­ber 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungs­gesetz geändert werden.

Die Unterlagen liegen Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförde­rungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie ebenfalls schriftlich erhalten, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johannes Hübner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.