Berichterstatter Otto Auer: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Die Unterlagen dazu haben wir erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Ich bedanke mich.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.