Berichterstatter Otto Auer: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben wir erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.