18.47

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, die die Debatte hier noch verfolgen! Die Diskussion zum Thema Impfen und Impfpflicht ist von einer Partei als sehr, sehr politische geführt wor­den, teilweise auch sehr emotional. Manchmal hat man schon den Eindruck, dass sie teilweise auch hasserfüllt geführt wird, was ich eigentlich schon als Zumutung empfinde. Ich möchte den Worten meiner Vorrednerin auch beipflichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz aller unterschiedlichen Meinungen und auch unterschiedlichen politischen Einstellungen haben wir hoffentlich als Gesellschaft und als Plenum hier herinnen ein Ziel: die Pandemie zu beenden und die Krankheit Co­vid-19 möglichst zurückzudrängen.

Die Gesundheitspolitik in unserem Land orientiert sich am aktuellen Wissensstand, der laufend wächst – natürlich, weil wir diese Krankheit vorher nicht kannten. Das Gros der Wissenschaft ist sich einig: Die Impfung ist unser wirksamstes Mittel im Kampf gegen diese Pandemie. Ich, meine Damen und Herren, vertraue der Wissenschaft, und noch viel mehr vertraue ich jenen Ärztinnen und Ärzten, die mich schon vor der Pandemie über viele Jahre immer wieder begleitet, beraten und unterstützt haben. Auch in diesem Fall vertraue ich ihnen, wenn sie mir raten, dass ich mich impfen lassen soll. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Spanring: Ja, kannst du ja eh! Impf dich, so viel du willst!)

Die Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff, selbstverständlich, aber wegen der zu niedrigen Impfquote eben erforderlich.

Ich stehe auch nicht an, hier klar und deutlich zu sagen, dass die Entscheidung heute zu den schwierigsten Entscheidungen im Rahmen meiner politischen Tätigkeit gehört. Ich hoffe aber – und ich treffe diese Entscheidung, wie es Kollege Marco Schreuder vorhin gesagt hat, auch für jene, die dasselbe hoffen –, dass wir diese Entscheidung treffen und damit eine Grundlage schaffen, dass Corona nicht zur freiheitsraubenden Zukunft mit Lockdowns in und Lockdowns out wird.

Ich habe mit vielen Menschen über ihre Sorgen gesprochen, habe mit ihnen telefoniert, habe ihre Briefe gelesen, und ich habe mich auch mit vielen Behauptungen und Inhalten von Vorhaltungen auseinandergesetzt. Leider bin ich sehr häufig draufgekommen, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen, und manchmal habe ich bei der Rückmeldung und bei der Entkräftung dieser Behauptungen auch merken müssen, dass es manchen in unserer Gesellschaft leider nur darum geht, recht zu haben und recht zu behalten.

Wir wollen mit Impfanreizen zusätzlich dazu beitragen, die Impfquote zu erhöhen. Wir wollen Anreize schaffen und diese vor Strafen stellen, das kann man in diesem Gesetz auch klar herauslesen.

Jeder von uns, meine Damen und Herren, ist dieser Pandemie überdrüssig – jeder Ar­beitnehmer, Unternehmer, Landwirt, Touristiker, auch wir Politikerinnen und Politiker –, und daher muss es unsere gemeinsame Verantwortung sein, alles zu unternehmen, um dieses Virus wegzubringen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat und dem Bundesrat zur weiteren Behandlung vorzulegen:

1. Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten, um eine Impfgutscheinlotterie mit wiederholten Lostagen – möglichst in Kooperation mit anderen Medienpartnern – zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teilimpfung ge­winnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Eu­ro – einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich – sein. Innerhalb der europa- und verfassungsrechtlichen Gren­zen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fort­laufend.

2. Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tun­lichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

3. Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Gemein­de bei Erreichen einer Durchimpfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rah­men einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erstmaligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basis­betrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“

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Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.54

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Korinna Schu­mann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschlie­ßungsantrag betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“ ist genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. – Doch, es gibt noch eine Wortmeldung. – Herr Kollege Steiner, bitte. (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das hat er sich jetzt überlegt!)