BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 115

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Transferströme, die Schaffung von klaren Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkei­ten, die Stärkung der Steuerautonomie der Länder und Gemeinden, die Koppelung der Zahlung aus dem Finanzausgleichsgesetz an die Klimaziele und auch das Erreichen der Klimaziele als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Da sind auch Sie gefordert, liebe LändervertreterInnen. Unterstützen Sie diese Reformen, dann sind wir schneller bei einem neuen und besseren Finanzausgleich!

Auf die erhöhten und verlängerten Förderungen ist Herr Kollege Köck schon eingegan­gen. – Vielen Dank.

Nur eine kleine Replik auf den Kollegen der FPÖ, der von der angespannten Lage in den Krankenhäusern gesprochen hat: Stimmen Sie für die Impfpflicht, dann werden die Kran­kenhäuser auch entlastet! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Ofner: So ein Blöd­sinn!)

Was allerdings nicht auf 2023 verschoben werden kann – Kollegin Lancaster ist auch schon darauf eingegangen –, ist die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. Es freut mich, dass wir alle uns da so einig sind – Kollege Arlamovsky und Herr Landeshaupt­mann Wallner sind am Vormittag auch schon darauf eingegangen –, denn es braucht dringend – das wissen wir alle – eine ganzjährige, ganztägige und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in ganz Österreich. (Bundesrätin Schumann: Unbedingt!) Es braucht einen Ausbau, eine Verbesserung, es braucht einheitliche Standards, und selbstver­ständlich braucht es auch mehr Mittel in der Elementarpädagogik. Das kann nicht warten und wird daher gerade zwischen Bund und Ländern verhandelt, um möglichst schnell umgesetzt zu werden.

Ja, wir haben es gehört, natürlich stehen die Gemeinden aufgrund der Coronakrise vor großen Herausforderungen. Es gibt höhere Ausgaben und weniger Einnahmen, und da­her wurde schon zu Beginn der Pandemie 2020 das erste Gemeindepaket mit 1 Milliarde Euro und Anfang 2021 das zweite Gemeindepaket mit 1,5 Milliarden Euro beschlossen, wovon ein großer Teil für strukturschwache Gemeinden ausgegeben wurde. Auch darauf ist Kollege Köck ja schon eingegangen, und daher ist es nicht nötig, noch einmal darauf einzugehen.

Was dabei aber wichtig ist: Die Bundesregierung beobachtet permanent, wie es den Gemeinden geht, und ist dazu mit dem Gemeindebund in regem Austausch. Sie analy­sieren laufend, wie hoch die Investitionen und der Verschuldungsgrad der Gemeinden sind. Daher – auch das hat Herr Kollege Köck schon gesagt, deswegen wird meine Rede etwas kürzer – werden die bereits ausbezahlten Vorschüsse aus dem zweiten Gemein­depaket nicht zurückgezahlt werden müssen.

In dem Zusammenhang nicht zu vergessen sind auch die Zuschüsse an die Gemeinden, die sie für kommunale Impfkampagnen ausgeben müssen, aber genauso – und das ist ein Anreiz und kein Ausspielen oder Wettbewerb – mehr als 500 Millionen Euro für die Gemeinden je nach Durchimpfungsrate. Das sind bis zu 70 Euro pro Person mit Haupt­wohnsitz. Das alles sind wertvolle Hilfen zur Sicherung der Gemeindefinanzen für Rad­wege, Gehsteige, Straßen, fürs Klima, für klimaschützende Energiegewinnung, für den öffentlichen Nahverkehr, für Bildung und für alltägliche Infrastruktur.

Ich vertraue darauf, dass die Regierung und in manchen Bereichen natürlich auch die Länder wieder rasch reagieren werden, wenn zusätzliche Hilfen notwendig sind – auch für die freiwilligen Feuerwehren. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.40


Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner. – Bitte sehr.

 


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