Aus EU-rechtlichen Gründen ist für die Anschaffung Umsatzsteuer zu entrichten. Das Problem wurde bislang nicht gelöst. Weder liegen uns österreichische Vorschläge an die EU für eine Ausnahmebestimmung in der Richtlinie vor, noch wurden Maßnahmen im Inland gesetzt, um die Finanzierungssituation in den Gemeinden zu erleichtern. Aus Gemeindesicht kann ein bundesweit einheitlicher Zweckzuschuss die steuerlichen Rahmenbedingungen, die real zu einer Kürzung der jährlichen Investitionen führen, ausgleichen und einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierungssicherheit schaffen.
Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr“
Der Bundesrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher den Gemeinden auf Antrag ein Anspruch auf einen europarechtskonformen, direkten, bundesweit einheitlich geregelten Zweckzuschuss für die Anschaffung oder Reparatur von Feuerwehrgerätschaften in Höhe von einem Sechstel der rechnungsmäßig nachgewiesenen Finanzierungskosten gewährt wird.“
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Ich ersuche Sie eindringlich, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, das ist wichtig für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in unseren Gemeinden! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ofner.)
14.35
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Liebe Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Ja, wir wissen gerade hier im Parlament, wie viel Regelungsbedarf die Pandemiebekämpfung hatte und immer noch hat und wie sie die gesamte Verwaltung und Gesetzgebung seit Beginn 2020 in Anspruch nimmt.
Finanzausgleichsverhandlungen zur Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden brauchen aber Zeit und brauchen Ressourcen. Daher sind die FinanzausgleichspartnerInnen übereingekommen, den bisher geltenden Finanzausgleich und die daran anknüpfenden Forderungen und 15a-Vereinbarungen bis 2023 zu verlängern. Das ist gut so, denn es gibt ausreichend Zeit, um notwendige Reformen vorzubereiten, die ja nicht nur von uns, sondern auch von vielen anderen gefordert werden.
Was alles gefordert wird, kann zum Beispiel im Regierungsprogramm nachgelesen werden. (Bundesrat Steiner: In den Sideletters, oder was?) Es geht um die Entwirrung der
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