E-188-BR/2004

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 9. Juni 2004

betreffend ein Maßnahmenpaket für die heimische bäuerliche Landwirtschaft

zur erfolgreichen Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes

 

 

angenommen anlässlich der Debatte über den

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden

 

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

·         auf EU-Ebene Initiativen zu setzen, um die Tierschutzstandards EU-weit zu harmonisieren und nach dem Vorbild der Ziele und Inhalte des Österreichischen Bundestierschutzgesetzes zu gestalten,

 

·         Maßnahmen zu setzen, die das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln stärkt, die unter unseren hohen Standards produziert werden und an den österreichischen Handel zu appellieren, Produkte aus artgerechter Tierhaltung aus Österreich bevorzugt anzubieten und dabei eine Preisgestaltung vorzunehmen, die den hohen Produktionsstandards in der österreichischen Tierhaltung gerecht wird

 

·         die aufgrund des neuen Bundestierschutzgesetzes nötig werdenden Investitionsmaßnahmen (Ausstieg aus der Käfighaltung, besonders tierfreundliche Haltungssysteme in der Nutztierhaltung) in den Verhandlungen zu den kommenden Budgets entsprechend den Notwendigkeiten abzusichern.


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