1605/J-BR BR

ANFRAGE


 
der Bundesräte Erhard Meier
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend "Zulassung von nicht - führerscheinpflichtigen zweispurigen Kleinkraftfahrzeugen:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h und Überholverbot"
 
In letzter Zeit nehmen immer mehr nicht - führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge (40 km/h
Höchstgeschwindigkeit zugelassen) am Straßenverkehr teil. Auf Straßen mit Überholverbot
dürfen diese zweispurigen Fahrzeuge nicht überholt werden, und es bilden sich oft lange
Autoschlangen hinter diesen Fahrzeugen. Dies ist besonders auf Straßen mit starkem
Verkehrsaufkommen und längeren Strecken mit Überholverbot (z.B. auf der
Ennstalbundesstraße B 146 auf 14 km zwischen Trautenfels und Liezen) der Fall. Traktoren
mit niedrigen Geschwindigkeiten dürfen durch die Zusatztafeln "Ausgenommen Traktoren"
überholt werden, Klein - Kfz (40 km/h) jedoch nicht.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
 

Anfrage:


 
1. Ist es richtig, dass nicht - führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge (bis 40 km/h) bei
Überholverboten nicht überholt werden dürfen?
2. Welche gesetzliche Lösungen könnten getroffen werden, damit relativ langsam
fahrende zweispurige Kraftfahrzeuge den Verkehr auf Straßen mit starkem
Verkehrsaufkommen und auf längeren Strecken mit Überholverbot nicht stark
behindernd belasten?
3. Halten Sie es für diskussionswürdig, für diese Art von Kraftfahrzeugen eine Lösung
zu finden, die deren Überholung ähnlich wie bei "Ausgenommen Traktoren"
gestattet?
4. Gibt es Untersuchungen und Erfahrungen, inwieweit nicht - führerscheinpflichtige
Personenkraftfahrzeuge im Straßenverkehr verstärkte Gefahren sowohl für die
anderen Verkehrsteilnehmer als auch für die Lenker/innen und Insassen dieser
Fahrzeuge selbst darstellen?
5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass ein sicheres Nebeneinander von Kfz mit
Mindestgeschwindigkeiten (z.B. 40 km/h), die zweifellos im Stadtverkehr und
Nahverkehr und etwa für Behinderte positiv zu sehen sind, und Kfz, welche die
normalen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten fahren dürfen, ermöglicht wird?

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HTML-Dokument erstellt: Apr 19 10:19