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Eingelangt am: 06.12.2001
 

Die Pensionistinnen und Pensionisten wurden durch die massiven Belastungspakete der schwarz-
blauen Regierung besonders hart getroffen. Das Pensionsbelastungspaket 2000 zusammen mit
dem Budgetbegleitgesetz 2001
fuhrt zu einem realen Einkommensverlust der älteren Menschen.
Am Ende dieser Legislaturperiode werden die Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen um
jährlich 43,3 Mrd. ATS weniger Einkommen
haben als im Jahr 2000. Unternehmer und
Selbstständige
hingegen jährlich 3,7 Mrd. ATS mehr als 2000.


Einige Beispiele für die Belastungen und Kürzungen:
Das Pensionsbelastungspaket:

Massive Verschlechterungen für Österreichs Pensionistinnen bewirkt das
Pensionsbelastungspaket der FPÖVP-Koalition. Das Vertrauen in das Pensionssystem wurde
insgesamt erschüttert - Leistungskürzungen in einem Gesamtvolumen von 53 Mrd. ATS
(Summe der Leistungskürzungen von 2000 bis 2004) bringen viele Vertreterinnen der älteren
Generation in unserem Land an den Rande der Existenz. Insbesondere durch:


• die Neuregelung der Pensionsanpassung (-18,7 Mrd. ATS von 2001 -2003),
• die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit,
• die Anhebung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um 18 Monate,
• die Verschärfung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte,
• die Reduktion bei den Witwen/Witwerpensionen und
• die Verschlechterungen bei den Invaliditätspensionen
verlieren alle derzeitigen und zukünftigen Pensionistinnen 53 Mrd. ATS in fünf Jahren.

Der Bereich der Krankenversicherung:

Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten
insbesondere Pensionistinnen durch die starke Erhöhung der Selbstbehalte um über
2,2 Mrd. ATS.
• Anhebung
der Rezeptgebühr von 45,- auf 56,- ATS.

• Einführung einer Ambulanzstrafgebühr (150,- ATS bei ärztlicher Überweisung, 250,-ATS
ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen).


• Erhöhung des Spitalskostenbeitrages
von rund 70,- auf 100,- ATS.

Der Beweis für die Auswirkungen dieser unsozialen Belastungspolitik ist die stark gestiegene
Inflationsrate. Die Verbraucherpreise lagen, nach Angaben der Statistik Austria, um 2,6 Prozent
über dem gleichen Vorjahresmonat. Die größte Preissteigerung gab es bei medizinischen
Dienstleistungen (+23 Prozent), sowie bei den ambulanten Dienstleistungen (+12 Prozent) zu
beobachten.


Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages:

Durch die Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages von 5.500,- ATS ab einer monatlichen
Bruttopension von 20.000,- ATS werden die Pensionistinnen wieder belastet, denn bei zirka
26.000,- ATS Bruttopension entfällt der gesamte Pensionistenabsetzbetrag. Belastung für die
betroffenen Pensionistinnen: 1,9 Mrd. ATS.


Weitere Kürzungen:

• Volle Besteuerung der Unfallrenten (vormals steuerfrei).
• Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von kinderlosen Ehepartnern.

• Zusätzliche Belastungen durch Erhöhung von Gebühren, Steuern und Kosten für öffentliche
Dienste.


Die Pensionsanpassung für das Jahr 2001:

Die am 14. November 2000 im Ministerrat beschlossene Pensionsanpassung von 0,8 Prozent
und einer geringen Einmalzahlung ist völlig unangemessen. FPÖ und ÖVP brachen damit alle
Versprechungen, die sie gegenüber den Pensionistenvertreterinnen gemacht haben.

Der Bundesparteiobmann der ÖVP, Wolfgang Schüssel, hat im Oktober 1999 als Vizekanzler
per Handschlag die "Wertsicherung der Pensionen" versprochen.

In einer großen Kampagne haben 208.495 Österreicherinnen und Österreicher durch ihre
Unterschrift die Forderung der Pensionistinnen nach einer Pensionsanpassung, die zumindest
die Inflationsrate abgilt,
unterstützt

Die Inflationsrate für das Jahr 2000 betrug 2,3 Prozent und die Schätzungen des WIFO
(September 2001) ergeben für das Jahr 2001 eine prognostizierte Inflationsrate von 2,6 Prozent.

Die von der FPÖVP-Koalition beschlossene Pensionsanpassung um 0,8 Prozent bedeutet einen
massiven Einkommensverlust
für die Pensionistinnen, im Vergleich dazu sind die
Aktivgehälter der Metaller um 3,4 Prozent gestiegen, die Gehälter der Handelsangestellten
stiegen um 3 Prozent.

Der Wertausgleich in Form einer Einmalzahlung zur Pension (Volumen von 2,1 Mrd. ATS), der
auf gewisse Gruppen verteilt wurde, hat den realen Einkommensverlust für die Pensionistinnen
nicht annähernd ausgeglichen.

Insbesondere im Bereich der Pensionistinnen im öffentlichen Dienst war die
Pensionsanpassung eine Null-Anpassung,
weil gleichzeitig mit dem Pensionsbelastungspaket
eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent vorgenommen wurde.

Im § 588 Abs. 4 des Sozialrechtänderungsgesetzes 2000 legte die FPÖVP-Koalition fest, dass es
Abzüge für einen angeblichen "Übergenuss" der Pensionistinnen durch zu hohe
Pensionsanpassungen in den Vorjahren gibt. Demnach wurde für die Pensionsanpassung 2001
ein halbes Prozent abgezogen; die Pensionsanpassung 2002 sollte um 0,1 Prozent vermindert
werden.

Die FPÖ lässt insgesamt, seit sie in der Regierung ist, einen eklatanten Mangel an
Erinnerungsvermögen erkennen. Den vollmundigen Ankündigungen folgen
Durchsetzungsschwächen gegenüber dem Koalitionspartner und daher im Ergebnis ein
gebrochenes (Wahl-)Versprechen nach dem anderen.


Die Pensionsanpassung für das Jahr 2002:

Alle Pensionistinnenorganisationen, die dem Österreichischen Seniorenrat angehören, fordern
einhellig die Abgeltung der Teuerungsrate, welche die Statistik Austria für den relevanten
Zeitraum (l. August 2000 bis 31. Juli 2001) mit 2,9 Prozent angibt.


Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, Karl Blecha, verdeutlicht in einer
Aussendung am 15.Oktober 2001 seine Forderungen:
...... die festgestellte Teuerungsrate von 2,9 Prozent liege unter dem Pensionistenpreisindex,

der für den Zeitraum August 2000 bis Mi 2001 3,8 Prozent betrage; berücksichtige man
außerdem den "Pensionsraub seit dem Jahr 2000" und die höhere Lebenserwartung müsste die
für die Wertsicherung notwendige Anpassung 4,1 Prozent betragen, erläuterte Blecha.
Es sei "ein sehr weitgehendes Zugeständnis an die Situation, in der wir uns befinden", dass nur
die Abdeckung der im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Teuerung verlangt werde.

Der Bundesparteivorsitzende der ÖVP, Wolfgang Schüssel, vertrat aber zuletzt die
Auffassung, "dass dieser Betrag in voller Höhe nicht aufbringbar sein wird" (APA103 2001-
10-15/09:58).


Und in der Meldung der APA vom 15. Oktober 2001:
"...... Wolfgang Schüssel
(V) hat sich allerdings bereits vergangene Woche gegen eine volle
Abgeltung der Inflation für das Jahr 2002
ausgesprochen."

Der Bundeskanzler (ÖVP) hatte angedeutet, dass im Budget für 2002 nur 4,9 Mrd. ATS
veranschlagt sind (dies entspricht etwa 1,6 Prozent). Nach den Berechnungen des
Sozialministeriums beträgt die Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001,
aber 2,9 Prozent.

Daher werden die Pensionistinnen und Pensionisten durch die herzlose Politik der blau-
schwarzen Regierung auch im Jahr 2002 einen realen Einkommensverlust erleiden.

Den Höhepunkt der herzlosen Politik setzte Bundesminister Haupt, in dem er seinen
millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzug auf den Rücken der Pensionistinnen durch eine
Inseratenkampagne in den Tageszeitungen vom 4. Dezember 2001 fortsetzt.

Offensichtlich hat der FPÖ Minister Haupt aus den Fehlern seiner Amtsvorgängerin Sickel
nichts gelernt und benutzt wieder Steuergelder, um einen parteipolitischen
Persönlichkeitswerbefeldzug zu finanzieren.

Die Bundesregierung und die FPÖVP-Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat beschließt
permanent neue Belastungen für die Bevölkerung und gerade die einkommensschwächeren
Schichten. Bei Imagekampagnen und anderen Inszenierungen der Bundesregierung legen
schwarz-blau diesen Sparzwang nicht an den Tag

In der Kampagne vom 4. Dezember 2001 werden für irreführende Angaben Steuermitteln
verschwendet. Insbesondere der Absatz zur Entschädigung von Kriegsgefangenen ist durch
keinerlei gesetzliche Grundlage gedeckt.

Die SPÖ hatte einen entsprechenden Antrag bereits im Herbst 2000 eingebracht, da der
Ausschluss von Gefangenen des Ersten Weltkrieges und Gefangene in westlicher
Kriegsgefangenschaft eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellt. Noch im
letzten Sozialausschuss im November dJ haben die Regierungsfraktionen eine breite Diskussion
über die Ausweitung der Kriegsgefangenenentschädigung neuerlich verhindert.

Diese FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden,
daher stellen die unterfertigten Bundesräte folgende

Dringliche Anfrage:


1. Wie hoch war die Anpassung der Pensionen im Jahr 2000 nach dem § 108 f ASVG?

2. Wie hoch war die zusätzliche Anpassung der Pensionen im Jahr 2000 nach dem
§ 584 ASVG?

3. Wie hoch ist im Gutachten der Kommission für die langfristige Pensionssicherung für die
Pensionsanpassung im Jahr 2002, der Anpassungsfaktor für das Jahr 2000 ausgewiesen?

4. Ist dieser Anpassungsfaktor im Gutachten für das Jahr 2000 höher als der Anpassungsfaktor
nach dem § 108 f ASVG für das Jahr 2000?


5. Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Unterscheidung?
6. Wenn es keine Rechtsgrundlage für diese Unterscheidung gibt, wann werden Sie die

Pensionsanpassung für die Jahre 2001 und 2002 gesetzeskonform, das heißt um 0,5% höher,
durchführen?


7. Wie hoch ist die Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001?

8. Mit welchem Prozentsatz werden die Pensionen im Jahr 2002 nach dem § 108 f ASVG
angepasst?

9. Um wie viel ist das weniger als die Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis
31.Juli 2001?

10. Wie hoch war der Vorschlag für die Pensionsanpassung im Jahr 2002 im Gutachten der
Kommission für die langfristige Pensionssicherung?


11. Wie hoch ist der Wertausgleich nach §299a ASVG für das Jahr 2002?

12. Ist der Wertausgleich für die Pensionen im Jahr 2002 gleich hoch oder unterschiedlich hoch
gestaltet?

13. Wenn die Pensionen unterschiedlich hoch angepasst werden (Wertausgleich nach § 299a),
aufweiche rechtliche Grundlage stützen Sie Ihre Vorgangsweise, wenn in vergangenen
Zeiten dafür eine gesetzliche Regelung notwendig war?

14. Wie viel Steuergeld hat die Inseratenkampagne vom 4. Dezember dJ - aufgeschlüsselt nach
Medien - gekostet?

15. Wie viel Steuergeld haben Sie und Dir Ressort seit Ihrem Amtsantritt für Werbekampagnen
und Inserate - aufgeschlüsselt nach Printmedien und anderen Medien - insgesamt
ausgegeben?

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO-BR verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die
Tagesordnung dringlich zu behandeln.


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