1.) |
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (AMG-Novelle 1996)
(151 d.B.)
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2.) |
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird ( Ausbildungsvorbehaltsgesetz ) , erlassen wird Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird (150 d.B.) |