Ärztegesetz, Änderung; Ausbildungsvorbehaltsgesetz (150 d.B.)

Status

Kein Einspruch
32. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in zweiter Lesung angenommen, Dafür: S, V. Dagegen: F, L, G

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz) erlassen wird

Gesetz geworden als:

Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
SPÖ
ÖVP
Dagegen:
F
L
GRÜNE

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