Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 30

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2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (150 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird (203 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlagen Novelle zum Arzneimittelgesetz und Novelle zum Ärztegesetz beziehungsweise Ausbildungsvorbehaltsgesetz.

Berichterstatter zu Punkt 1 ist Herr Abgeordneter Lackner. Ich ersuche ihn um seinen Bericht.

Berichterstatter Manfred Lackner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (151 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arzneitmittelgesetz geändert wird (AMG-Novelle 1996).

Wurde durch die im Zuge der EWR-Rechtsreform ergehende AMG-Novelle 1993 mit der Einführung des Mehrstaaten- beziehungsweise Konzertierungsverfahrens ein erster Schritt im Hinblick auf die "Europäisierung" der Arzneimittelzulassung gesetzt, so ist es Gegenstand vorliegender Novelle, das auf einer Weiterentwicklung dieser ursprünglichen EU-Gemeinschaftszulassungsverfahren beruhende Future System im österreichischen Arzneimittelrechtssystem zu etablieren.

Der Gesundheitsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Die von den Abgeordneten Klara Motter sowie Theresia Haidlmayr eingebrachten Abänderungsanträge fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (151 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Kollege, für die Berichterstattung.

Zu Punkt 2 hat dies Herr Abgeordneter Schuster übernommen.

Berichterstatter Johann Schuster: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (150 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesen geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird, erlassen wird.

Durch die Ärztegesetz-Novelle wurde die Facharztprüfung als Ausbildungserfordernis für jene Turnusärzte und Turnusärztinnen eingeführt, die ihre Ausbildung im Hauptfach nach dem 31. Dezember 1996 beginnen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen wird eine Änderung dahin gehend vorgeschlagen, für das Ausbildungserfordernis der Facharztprüfung nicht auf den Ausbildungsbeginn im Hauptfach, sondern auf den Beginn der Facharztausbildung abzustellen.


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