(Ausbildungsvorbehaltsgesetz), (203 d.B.)

Ausschussbericht

Bericht des Gesundheisausschusses über die Regierungsvorlage (150d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesen geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird

Berichterstatter:in

Johann Schuster (V)

Gesundheitsausschuß

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