Alfred Gerstl
Politische Mandate/Funktionen
- Mitglied des Bundesrates, ÖVP
16.11.1987-06.11.2000 - Präsident des Bundesrates
01.07.1998-31.12.1998 - Präsident des Bundesrates
01.01.1994-30.06.1994
Kurzbiografie
Geb.: 03.07.1923, Graz
Verst.: 15.11.2016, Graz
Berufliche Tätigkeit: Gewerbepensionist
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Mitglied des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz 1973-1987
- Mitglied der Bezirksparteileitung der ÖVP Graz VI
- Mitglied der Landesleitung des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Landesgruppe Steiermark
- Kammerrat der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark 1970-1994
- Gremialvorsteher des Landesgremiums der Tabakverschleißer Steiermark 1970-1994
- Bundesgremialvorsteher-Stellvertreter der Tabakverschleißer Österreichs 1972-1978
- Bundesgremialvorsteher-Stellvertreter der Tabakverschleißer Österreichs 1985-1990
- Gründungsmitglied des Landesverbandes Steiermark der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten
- Obmann dieses Verbandes seit 1992
Beruflicher Werdegang
- Kommerzialrat 1976
- selbständige Handelsagentur 1968-1992
- Trafikant 1954-1992
- selbständiger Lebensmittelhändler 1948-1954
- Sänger 1945-1948
- Hausverwalter 1945-1946
- Werkzeugmacher 1941-1942
- Hilfsarbeiter 1938-1939
- Politische Verfügung des Schul- und Lehrabbruchs im Mai 1938
Bildungsweg
- Musikschule 1936-1938 sowie 1945-1947 und 1952-1954
- Berufsschule (erlernter Beruf: Werkzeugmacher) 1939-1941
- Hauptschule 1934-1938
- Volksschule 1930-1934
Ehrenzeichen
- Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
- Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs
- Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Steiermark
Sonstiges
Ernennung zum Bürger der Stadt Graz.
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 15.11.2016