Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 45

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bestimmt, die formalen Aspekte des EU-Meldesystems für unerwünschte Arzneimittelwirkungen im nationalen Recht zu etablieren.

In der Novellierung des Tierseuchengesetzes bildet die Übernahme einiger Bestimmungen von zwei Richtlinien betreffend immunologische Tierarzneimittel beziehungsweise Erreger von Tierkrankheiten einen Schwerpunkt.

Es handelt sich dabei einerseits um die Richtlinie zur Festlegung zusätzlicher Vorschriften über immunologische Tierarzneimittel. Diese stellt es den Mitgliedstaaten frei, eine Chargenprüfung durchzuführen, sofern nicht eine Freigabe von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates vorliegt. Andererseits geht es um die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der EU und deren Einfuhr. Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, daß der Handel mit Krankheitserregern strengen Regeln unterliegt.

Mit diesem neuen Arzneimittelgesetz sollen die Weichen für eine Regelung auf diesem Gebiet im Rahmen der Europäischen Union und einen ausreichenden Schutz der Konsumenten gestellt werden.

Daß dem Bund keine zusätzlichen Kosten durch diese Regelungen entstehen, ist ein für alle Gesetzesvorhaben wünschenswerter Effekt. Die fehlende Rücksichtnahme auf etwaige Kosten wurden dem Hohen Haus in letzter Zeit ja oft genug zum Vorwurf gemacht.

Ebenso ergibt sich kein zusätzlicher Personalbedarf aus der Notwendigkeit strukturverändernder Maßnahmen im Hinblick auf die Anerkennung der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung als Europäisches Prüfinstitut für die Chargenfreigabe von Tierimpfstoffen.

Alles in allem, Frau Ministerin, ein gelungenes Unternehmen! In diesem Sinne wünsche ich dem neuen Gesetz und Ihnen, Frau Ministerin, besten Erfolg im Interesse von uns allen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Guggenberger: Bravo!)

11.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.08

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern war es sehr stürmisch, aber Herr Abgeordneter Guggenberger hat es trotz des großen Fehlers, den er begangen hat, trotz seines diffamierenden Verhaltens nicht einmal der Mühe wert gefunden, sich zu entschuldigen, eine Richtigstellung abzugeben. Er ist lächelnd in seiner Bank sitzengeblieben, und das zeigt seine menschenverachtende Grundeinstellung, denn ... (Abg. Dr. Nowotny: Also bitte! Was soll denn das heißen? Das ist ja unglaublich!)

Das war eine unglaubliche Entgleisung, und ich schließe gleich mit einer weiteren unglaublichen Entgleisung des Herrn Guggenberger beim letzten Gesundheitsausschuß an, wo er allen Ernstes behauptet hat, er hätte schon viele Ausschußobmänner erlebt (Abg. Mag. Guggenberger: Das ist richtig! Ich darf das wiederholen!) , er säße schon lange im Parlament, und der Ausschußobmann in meiner Person solle sich auf die Moderierung der Sitzung beschränken und nicht reden. (Abg. Mag. Guggenberger: Unter dem Applaus der meisten Anwesenden habe ich das gesagt!)

Mein lieber Herr Kollege Guggenberger! Wenn Sie mir als Obmann das Rederecht im Ausschuß verbieten wollen, dann sind Sie ein Undemokrat ersten Ranges, und ich glaube, Sie sollten besser einmal selbst überdenken, was Sie da im Schilde führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Eine Entgleisung jagt die andere, und dazu lachen Sie noch. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Jawohl! Er hat sich noch nicht entschuldigt!) Unter Beipflichtung der ÖVP! Die waren alle einer Meinung, auch der Leiner hat ihm beigestimmt. (Abg. Mag. Guggenberger: Zu Recht!) Der wäre natürlich sehr froh, wenn der Multifunktionär


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