Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 46

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Schwimmer die Ausschußobmannfunktion weiter innehaben würde. Das tut Ihnen weh, daß ein Oppositioneller dem Ausschuß als Obmann vorsteht. Aber ich lasse mir das Rederecht im Ausschuß nicht nehmen! Auch in Zukunft nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zu diesen zwei Regierungsvorlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. In kürzester Zeit sollten wir diese zwei Pakete durchackern. Kaum eines der Ausschußmitglieder hat sich mit dieser Thematik wirklich befaßt. Den Gipfel hat hier natürlich Frau Kollegin Haidlmayr erreicht, die gesagt hat, sie stimmt dem Gesetz zu. Das ist zwar alles nicht lesbar, sie hat es nicht verstanden, aber sie stimmt dem Gesetz zu. – Das ist auch eine Einstellung. Das muß ich ihr überlassen, wie sie das rechtfertigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Bundesministerin hat sich bei der gesamten Ausschußsitzung nicht ein einziges Mal zu Wort gemeldet. (Heiterkeit bei der SPÖ und bei Bundesministerin Dr. Krammer . – Abg. Steibl: Aber dafür Sie sehr oft!) Ich muß allerdings mildernd hinzufügen, daß die Frau Bundesministerin rekonvaleszent und körperlich nicht ganz auf der Höhe war. (Bundesministerin Dr. Krammer: Das stimmt! Ich war krank!) Daher nehme ich es ihr diesmal auch nicht sehr übel. Sie ließ sich durch ihre ministeriellen Berater kommentieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Arzneimittelgesetz. Ich möchte – ich habe im Ausschuß ja schon sehr viel darüber gesprochen – nur einige Details, die wirklich eine Gefahr für den österreichischen Pharmamarkt darstellen, aufzählen.

Ich gehe hier ein auf den § 2 Abs. 7, das sogenannte dezentrale Genehmigungsverfahren. Das ist ein Verfahren, das auf dem Prinzip der Anerkennung einer vom erstgenehmigenden EU-Mitgliedstaat erteilten nationalen Zulassung beruht. Wenn man sich das auf der Zunge zergehen läßt, dann bedeutet das, daß ein Medikament, das einmal in einem Land in der EU, in einem Mitgliedstaat zugelassen wird, bindend nun vom Arzneimittelhersteller auch in allen anderen EU-Ländern vertrieben werden kann.

Da hat es Einwände gegeben: Das stimmt ja wieder nicht, was der Pumberger sagt!, hat es geheißen. Ich kann Ihnen das ganz genau erklären. Ich habe mich mit dieser Gesetzesmaterie eingehend befaßt. Der Pharmaunternehmer hat eine Bewilligung in einem EU-Land. Wie er die bekommen hat, steht nicht zur Debatte, aber ich erinnere daran, das es hier ja um Milliardenbeträge für ein Medikament geht, das im gesamten, großen EU-Markt die Erstzulassung bekommt. Wie kommt es etwa zustande, daß ein Medikament in Italien beispielsweise – unter Einfluß der "ehrenwerten Gesellschaft" vielleicht – die Zulassung erhält? Da geht es, wie wir wissen, um Milliardenmärkte, und da, wo es um viel Geld geht, ist in Italien die "ehrenwerte Gesellschaft" ja immer dabei. Da kommt es nicht auf die Qualität des Produktes an. – Aber dann ist es dort zugelassen oder auch in Portugal zugelassen.

Ich gehe aber davon aus, daß wir in Österreich wesentlich strengere und bessere Zulassungskriterien haben als Portugal, Italien und Griechenland beispielsweise. Dann kann zwar ein Nationalstaat, wenn er das Gefühl hat, er möchte das Medikament auf seinem Markt nicht haben, einen Einwand erheben. Das geht dann in den entsprechenden EU-Ausschuß, und im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten, im Sinne des freien Warenverkehrs – eine der Grundlinien der EU – wird es dann bindend zugelassen, und der Nationalstaat kann sich nicht mehr wehren.

Wir sehen das auch am Beispiel des genmanipulierten Maises oder auch am Beispiel sämtlicher Konservierungsmittel für Lebensmittel. Da können wir uns nicht mehr wehren. Das kommt alles zu uns herein. Der Nationalstaat hat keine Möglichkeit mehr, so etwas zu verhindern.

Ich glaube, daß durch dieses dezentrale Genehmigungsverfahren eine massive Gefährdung an Leib, Leben und Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher entstehen kann, und daher ist gerade dieses dezentrale Genehmigungsverfahren, wenn Österreich keine Möglichkeit des Einwandes und der Verhinderung mehr hat, wirklich mit aller Kraft abzulehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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