Aber die EU, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat da wirklich Gustostückerln beim dezentralen Genehmigungsverfahren. Bei den Gebühren etwa, da kennt sie sich aus. Da gibt es eine ganze Liste. Wenn ein Medikament zugelassen werden soll, muß man zunächst einmal Gebühren zahlen. Der Arzneimittelhersteller zahlt diese Gebühren, und diese schlagen sich dann auf den Preis nieder, und der Preis schlägt sich bei uns in den Gesundheitskosten nieder, die wir kaum mehr finanzieren können.
Da gibt es einmal eine Grundgebühr für die Genehmigung eines Humanarzneimittels, das in der EU zu berappen ist, in der Höhe von 140 000 ECU. Für eine zusätzliche Dosierung einer Arzneimittelform kommen dann noch einmal 20 000 ECU dazu. Dann gibt es noch eine ermäßigte Gebühr für zusätzliche Dosierungsanleitungen, weiters eine Änderungsgebühr von 40 000 ECU für Typ 1 und Typ 2, also noch mehr dazu, dann gibt es eine Erneuerungsgebühr, eine Inspektionsgebühr, eine Übertragungsgebühr, eine Schiedsgebühr und so weiter und so fort. Gebühren, Gebühren, Gebühren!
Das zahlen wir in die EU-Kassen hinein. Arzneimittel werden exorbitant verteuert, wir bekommen teure Medikamente, die entsprechend dem Herstellungspreis wesentlich weniger kosten würden. Alleine durch die Gebühren werden unsere Krankenkassen, unsere Sozialversicherungen weiter belastet. Daher ist dieses Gebührenwirrwarr in der EU auch mit aller Entschiedenheit abzulehnen, meine Damen und Herren!
Das dezentrale Genehmigungsverfahren habe ich Ihnen erklärt. Das zentrale Genehmigungsverfahren wird in Brüssel durchgeführt, und das bedeutet, daß es dann für alle Länder gültig ist. Das erfolgt direkt durch die Europäische Arzneimittelagentur und wird vom berufenen Ausschuß bestätigt. Dagegen gibt es keine Einwendungsmöglichkeit für die Länder; das ist für alle Länder bindend, aber die Bürokratie bewirkt, daß es sehr lange dauert, bis ein Medikament zugelassen wird. Das kennt man schon, aber das schlägt wirklich alles, was man bisher bei Zulassungen gewöhnt war. Es dauert oft drei bis vier Jahre, bis ein Medikament überhaupt auf den Markt kommen kann. Bis dahin ist der Markenschutz ohnehin schon wieder abgelaufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann gibt es auch noch eine Regelung, daß die Arzneibücher sämtlicher Mitgliedstaaten angepaßt werden, das heißt, daß jetzt auf einmal das Arzneibuch von Portugal genauso gut sein soll wie das Arzneibuch von Österreich. Auch hier erlaube ich mir die Unterstellung, daß unser Arzneibuch in Österreich eine bessere Qualität hat als das von Portugal. Daher lasse ich hier eine kritiklose Anpassung überhaupt nicht zu. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Guggenberger: Sie loben ja! Sie loben etwas Österreichisches! Das ist ja total neu!)
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß komplementärmedizinische Präparate – wie es so schön heißt – einen Sonderstatus erhalten. Die fallen zwischen Arzneimittel und Verzehrprodukte hinein. Das sind Produkte, die eben nicht zur Ernährung dienen, aber auch nicht Arzneimittel sind. Anstelle der Zulassung für diese Präparate braucht man jetzt lediglich eine Anmeldung, aber diese Anmeldung erfolgt nach dem Arzneimittelrecht. Das heißt, bei diesen "Medikamenten" – ich erinnere hier an Bachblüten, an Rosenöl und was weiß ich, was es da alles gibt auf dem österreichischen Markt; die österreichische Apothekerkammer und die Ärztekammer haben sich schon ganz vehement dagegen geäußert und haben auch gefordert, diesen Passus aus dem Gesetz herauszustreichen – wird den Leuten suggeriert, daß diese Präparate Arzneimittelstatus haben. Die Firmen, die Hersteller werden draufschreiben: "nach dem Arzneimittelrecht zugelassen". Der Konsument glaubt: Aha, das ist ja ein Arzneimittel, das ist sehr wirksam, dafür kann ich auch einen hohen Preis zahlen und ich kann jetzt sehr leicht auf ein anderes Medikament, das mir der Arzt verordnet, verzichten, denn ich habe hier ein gleichwertiges Arzneimittel, mit dem ich ohne weiteres das Auslangen finde.
Es ist nicht einmal definiert, was komplementärmedizinische Präparate sind. Alles, von der Bachblüte angefangen bis zur Edelsteintherapie, fällt da hinein, und ich glaube, daß man damit wirklich eine Suggestivbehandlung der Patienten forciert, daß Patienten dann oft monatelang solche Präparate im guten Glauben einnehmen, es handle sich um wirksame Arzneimittel. In