Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 48

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Wirklichkeit sind das aber Präparate von völliger Wirkungslosigkeit, weil sie nicht geprüft sind und weil kein wirksamer Arzneistoff darin enthalten ist.

Ich glaube, hier müssen wir sehr, sehr vorsichtig sein, und auch bei diesem § 11 Abs. 2a müssen wir ganz, ganz vorsichtig sein. Ich habe daher auch jede Menge Abänderungsanträge zu dieser Angelegenheit eingebracht, und ich hoffe, Sie werden mir heute zustimmen, wenn Sie dieses Gesetz gelesen haben, aber ich fürchte, Sie haben es nicht gelesen und werden daher unsere Abänderungsanträge in voller Unwissenheit, worum es sich hier handelt, ablehnen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei einer Einfuhr aus einem Drittland, steht im § 26a, ist jede Charge einer sogenannten Reanalyse zu unterziehen. Das ist gut, das ist okay. Ich bin dafür. Diese Reanalyse ist bei jedem Medikament, das aus einem Drittland kommt, aus einem Land, das nicht der EU angehört, durchzuführen. Aber dann gibt es die Ausnahmen, jede Menge Ausnahmen, damit man eine Reanalyse zur Sicherheit unserer Medikamente in Österreich nicht mehr durchzuführen braucht. Da braucht nur der Arzneimittelhersteller einen Kontrollbericht über ein in einem anderen EU-Land angefertigtes Kontrollgutachten vorzulegen, und schon ist ein Medikament zugelassen, das aus einem Drittland kommt. Das kann aus Uganda, aus Uruguay, aus Rumänien oder von irgendwoher kommen. Der Arzneimittelhersteller bringt ein Kontrollgutachten – und schon ist bei uns diese Reanalyse ausgeschaltet.

Auch hier droht eine eminente Gefahr, Frau Bundesministerin! Ich wundere mich, daß Sie so ruhig in Ihren Unterlagen lesen, signieren und anstreichen können, aber ich glaube, es wäre gescheiter, Sie würden mir ganz genau zuhören (Bundesministerin Dr. Krammer: Das schaffe ich noch mühelos!) , denn dann würden auch Sie in Ihrem Plädoyer, das Sie anschließend halten werden, vielleicht darauf hinweisen, daß wir diese Gesetzesvorlage besser noch einmal an den Ausschuß zurückverweisen sollten, denn das ist viel zuwenig durchdiskutiert und durchdacht. Das ist nur so hergeknallt auf den Tisch, zwei dicke Unterlagen, die von der Stärke und vom Gewicht her ungefähr dem Strukturanpassungsgesetz entsprechen. (Abg. Edler: Da siehst du, was wir gearbeitet haben!) Und niemand hat es durchstudiert. Keiner! Sonst hätten Sie im Ausschuß bessere Argumente gehabt, aber da habe ich überhaupt nichts gehört von Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im § 32 Abs. 1 Z 11 steht, daß für genetische Schäden eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gegeben ist. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet! Es kommen Medikamente zu uns herein, von denen wir gar nicht wissen, ob sie gut sind, ob sie sicher sind, weil eben die schon genannten Umstände dazu führen, daß wir hochriskante Medikamente hereinbekommen können, und dann wird für genetische Schäden eine Ausnahme von der Versicherungspflicht in diesem Gesetz festgeschrieben. Ich glaube, umso mehr wäre wieder einmal die verschuldensunabhängige Patientenhaftpflicht einzufordern, wofür wir einen Antrag eingebracht haben, wofür Frau Kollegin Haidlmayr Anträge eingebracht hat, die aber von den Regierungsparteien, die sich alle für diese verschuldensunabhängige Patientenhaftpflicht einsetzen, trotzdem wieder abgelehnt wurden. Sie reden nur, Sie handeln nicht! Sie verzögern, Sie blockieren – und das alles auf dem Rücken der Patienten, meine Damen und Herren.

Im Artikel II § 31 Abs. 3 betreffend Hausapotheken steht, daß Hausapotheker jetzt auch im benachbarten EU-Ausland einkaufen können. So weit, so gut. Für mich als Hausapotheker – das habe ich schon im Ausschuß gesagt – ist das gar nicht so schlecht, denn da kann ich billig einkaufen. Für mich als Österreicher und als einen, der zum Standort Österreich mit einer gesunden Wirtschaft steht, ist es natürlich eine andere Sache, weil es hier zu einem weiteren Kaufkraftabfluß kommt. Das wird die Möglichkeit eröffnen, daß Millionen Schilling im benachbarten Land ausgegeben werden und billige Medikamente aus der EU importiert werden können.

Ich glaube, diesen Passus sollte man herausnehmen, denn wir sollen in Österreich einkaufen, den österreichischen Markt stützen, den österreichischen Wirtschaftsstandort stützen und nicht einen Kaufkraftabfluß in das benachbarte EU-Ausland fördern.


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