Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 39

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Salzburg, Klagenfurt und Graz. Diesen Schulen wird jetzt mit einem Federstrich der Garaus gemacht, ganz abgesehen von weiteren 1 000 Kursteilnehmern, die sich noch in verschiedenen anderen Ausbildungsstätten befinden.

Meine Damen und Herren! Uns Liberalen erscheint dieses Verbot als übertrieben, denn es gibt in Europa Länder, die Heilpraktiker in der Ausübung der Naturheilkunde praktizieren lassen. Beispiele in unserer Nachbarschaft wie Deutschland und der Schweiz belegen dies. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, ich weiß, wovon ich spreche. Ich kenne sehr viele Bürger und Bürgerinnen, die diese Heilmethode in Anspruch nehmen und die auch in Zukunft nicht darauf verzichten wollen und werden. Auf der anderen Seite gibt es auch viele ausgebildete Heilpraktiker – aus Vorarlberg zum Beispiel, wie auch aus dem gesamten Bundesgebiet –, die bereits Praxen in der Schweiz und in Vorarlberg haben und die diesen Beruf ausüben. Ich bin deshalb auch davon überzeugt, daß mit dem Verbot der Heilpraktikerschulen keine Änderung erfolgt und kein Besuch bei einem Heilpraktiker hintangehalten werden kann.

Frau Ministerin! Ich kann Ihnen den Vorwurf und die Frage nicht ersparen: Warum haben Sie trotz massiver Interventionen von verschiedensten Seiten – von den Heilpraktikern, Heilpraktikerschulen und deren Rechtsanwälten –, die an das Bundesministerium herangetragen wurden, so reagiert? Warum haben Sie keinen offiziellen Entwurf zugelassen? Warum wurde der Wille Ihres Ministeriums höchst unauffällig, ohne Begutachtungsverfahren und ohne jede Öffentlichkeit möglichst kurzfristig und überraschend in der parlamentarischen Behandlung durchgezogen? (Abg. Ing. Reichhold: Warum?)

Glauben Sie nicht auch, daß es angesichts der enormen Zuwendung der Bevölkerung und ihres Wunsches nach naturheilkundlicher Behandlung besser gewesen wäre, sich einer ausführlichen Diskussion zu stellen, wo beide Seiten, Schulmedizin wie Naturheilverfahren, zu Wort gekommen wären und die Debatte mit großem Ernst und großer Verantwortung geführt hätte werden können?

Wir halten diese Vorgangsweise, wie sie nun durch die "interne" Behandlung erfolgt ist, für nicht zielführend. Es ist dies für uns auch eine Frage, wie mit Minderheiten umgegangen wird, denn jeder Mensch hat das Recht auf Anhörung und auf Darstellung seines Anliegens! (Beifall beim Liberalen Forum und des Abg. Wabl .)

Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich bin überzeugt, daß mit dieser Beschlußfassung der gesetzlichen Regelung von Heilverfahren die Diskussion, die nicht gewollt wurde, jetzt erst richtig beginnt, denn man kann Menschen, die sich mit Naturheilverfahren auseinandersetzen, die für sich selbst oder für andere eine Ausbildung auf sich nehmen wollen, sicherlich nicht in Bausch und Bogen als Scharlatane und Kurpfuscher abtun.

Zudem stellt sich die Frage: Wer kommt als Nächster dran? Sind es die Esoteriker, die Astrologen, die Lebensberater oder wer noch? – Um dieser Gefahr auszuweichen, lehnen wir den Artikel II, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz ab. (Beifall beim Liberalen Forum und des Abg. Wabl .)

10.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der verlesene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungskonform eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Maximale Redezeit 40 Minuten. – Bitte.

10.38

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Inhalt dieser beiden Gesetze wurde von den Vorrednerinnen bereits ausführlich gesprochen. Ich möchte anläßlich der Novellierung des AMG einige allgemeine Probleme hinsichtlich der Medikamentenabgabe und der Einnahme diskutieren.


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