Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 53

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h.) In § 58 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge "nur über deren schriftliche Anforderung".

Der dritte Satz des § 58 Abs. 1 lautet:

"Die Abgabe von Ärztemustern von Arzneispezialitäten, die Suchtstoffe enthalten, ist verboten."

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Haidlmayr hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, diese Berichtigung von Ihrem Sitzplatz aus vorzunehmen. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

11.39

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pumberger hat behauptet, ich würde ein Gesetz mittragen, das ich nicht verstanden habe, nämlich das Arzneimittelgesetz.

Herr Pumberger! Ich berichtige: Ich habe gesagt, ich werde dieses Gesetz selbstverständlich mit unterstützen, weil dieses Gesetz gut ist, obwohl es schwer lesbar und schwer verständlich ist.

Sie haben weiters behauptet, Frau Petrovic hätte die Familie Pilhar an Hamer verwiesen. (Abg. Scheibner: Na klar!) Auch diese Aussage ist unrichtig. Es ist nachweisbar und nachweislich bekannt, daß Herr Pilhar mit seiner Tochter, bevor er Frau Petrovic kontaktiert hat, bereits in Hamers Behandlung war. – Ich bitte um Kenntnisnahme. (Beifall bei den Grünen.)

11.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.40

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das eigentliche Thema, das ich anschneiden will, eingehe, möchte ich mich an Herrn Abgeordneten Pumberger wenden: Eigentlich bin ich bei deiner Rede eingeschlafen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Die Rede war eine Schlaftablette!) Ein klassischer Fall von Biobehandlung: Man braucht keine Medikamente mehr, um einzuschlafen. (Abg. Dr. Graf: Kollege Rasinger! Sie müssen ja schlafen, Sie sind ja Mitglied des Dream-Teams!)

Was erstens das Gruppenpraxisgesetz betrifft, kann ich sagen, die ÖVP ist dafür. Das wird seit Jahren vom Hauptverband verhindert.

Was zweitens die Kammerwahl betrifft, so ist zu sagen, daß man, wenn man eine Kammerreform will, ermöglichen muß, irgendwann nach dem neuen Modus zu wählen. – Aus, Ende, mehr brauchen Sie da nicht hineinzugeheimnissen. Ich möchte mich aber damit jetzt nicht länger aufhalten, ich wende mich nun meinem Thema zu. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte auf zwei Punkte im Gesetz Bezug nehmen, die mir wichtig erscheinen. Das erste – das hat auch Abgeordneter Pumberger kritisiert – ist die Verschärfung der Primararztregelung. Jawohl, du kannst mich zitieren, ich bin dafür, daß das verschärft wird. Warum? (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Weil du kein Primar bist! – Abg. Dr. Pumberger: Ärztelobbyist!) Wenn ein Patient heute zu einem Arzt geht und auf dessen Türschild "Primar" liest, dann erwartet sich der Patient im guten Glauben, daß sich hinter dem Titel etwas Besonderes, ein besonders guter Arzt verbirgt. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Das glauben die Leute überhaupt von den Ärzten!)

Da muß ich sagen: Es war bis vor kurzem möglich, ein Institut zu gründen und sich dann einfach Primar zu nennen. Findest du das richtig, Kollege Pumberger, daß es auf der einen Seite Primare gibt, die durch schwierige Bestellung durch den Landessanitätsrat, durch hohe fachliche Qualifikation erst Primar werden – daraus leitet sich nicht nur ein besserer Ruf ab, sondern


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