Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 31

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Februar 1996 in der Fassung BGBl. Nr. 100/1994, wonach Fachärzte ihre ärztliche Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken haben, als verfassungswidrig aufgehoben.

Diesem Erkenntnis ist Rechnung zu tragen. Die Bestimmung wird dahin gehend präzisiert, daß die fachärztliche Tätigkeit auf das jeweilige Sonderfach zu beschränken ist.

Der Gesundheitsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Die von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr eingebrachten Abänderungsanträge sowie ein Antrag des Abgeordneten Dr. Alois Pumberger auf Einsetzung eines Unterausschusses fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Dr. Günther Leiner einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Walter Guggenberger und Dr. Günther Leiner mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf mit den angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bitte, Herr Präsident, zu beiden Tagesordnungspunkten mit dem Aufruf der Redner zu beginnen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke auch Ihnen, Herr Kollege, für die Einleitung der Debatte.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

10.00

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! "Ärzte zwischen Megatechnik und Magie" – das ist der Titel der jüngsten "Spiegel"-Spezialausgabe. Damit wird wieder eine interessante Diskussion in der Öffentlichkeit belebt, die über die Götter in Weiß handelt, die das eine Mal von den Medien hochgelobt werden und das andere Mal als schwarze Schafe in Mißkredit zu geraten drohen.

Ganz egal, ob es nun ein künstlicher Emergency Room in einem Serien-special ist, ob es eine Reality-Betrachtung über das Leid der kleinen Olivia Pilhar ist oder ob es die Kurpfuscherstory des Herrn Wolf ist: Ärzte haben wieder Hochsaison und sind in öffentlicher Diskussion.

Da heute wieder wichtige Änderungen zum Ärztegesetz zur Debatte stehen – Grüß Gott, Herr Abgeordneter (zu Abg. Mag. Guggenberger ) , es freut mich –, möchte ich doch einige prinzipielle Erwägungen zum Berufsstand des Arztes bringen. Ich glaube, niemand wird sagen, daß ein Arzt seine Ausbildung aus rein imageträchtigen oder aus rein finanziellen Gründen beenden wird. Ich glaube, das wichtigste an einem angehenden Mediziner muß es sein, daß er ein Philanthrop ist. Er muß – wie auch ein guter Politiker – die Menschen gerne haben. (Beifall des Abg. Dr. Leiner .) Danke vielmals. Und jedes Leid, mit dem er konfrontiert wird, ist zum Teil auch ein Leid des behandelnden Arztes. Wenn es auch ein bißchen kitschig klingt: Ein Teil dessen, was es einem Arzt ermöglicht, seinen Beruf auszuüben, ist, immer wieder zu sehen, wie ein krankes Kind seine Krankheit bewältigt. – Das relativiert im Leben sehr viel – ganz egal, in welchem Berufsausbildungsstand man ist, ob man Primararzt oder Student ist.

Bevor ich nun auf weitere Kritikpunkte das Ärztegesetz betreffend näher eingehe, möchte ich noch ganz kurz – das ist mir aber sehr wichtig – auf die Rahmenbedingungen, unter denen die Mediziner heute arbeiten, aufmerksam machen. Ich sage Ihnen: Es gärt in den Spitälern. Es gärt wirklich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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