Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 37

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Wie wir alle wissen, kann sich eine Krankheit verändern, eine Zweitkrankheit hinzukommen. Es würde wertvolle Zeit für den Patienten verlorengehen, würde man den geänderten Gesundheitszustand nicht erkennen. Vor allem unterprivilegierte oder ärmere Menschen würden, da sie am ehesten bereit sind, für ihre Gesundheit direkt zu zahlen, den Weg zum Heilpraktiker nehmen. Abgesehen von der finanziellen Belastung können ihnen daraus schwere physische Schäden entstehen.

Derzeit bereitet der Abgeordnete Lannoyé im Europäischen Parlament einen Antrag vor, um Heilpraktiker im EU-Raum vor Strafverfolgung zu schützen und die Kassenzulassung zu ermöglichen.

Wir haben in Österreich genügend Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige von Gesundheitsberufen, die wirklich alle Bereiche der Medizin ergänzend abdecken, sodaß es keinen rationalen Grund für die Einführung von Heilpraktikern in Österreich gibt. Würde diesem Antrag stattgegeben, wäre die soziale Krankenversicherung gezwungen, für dubiose Heilmethoden, bei denen Menschen zu Schaden kommen können, viel Geld auszugeben, und die hochqualifizierte Medizin wäre noch schwerer leistbar. Ich appelliere an alle Fraktionen, ihre EU-Abgeordneten auf diese Gefahr hinzuweisen!

Bei einer Diskussion mit Heilpraktikern in unserem Klub ging klar hervor, daß es sich zum Großteil um gescheiterte Medizinstudenten oder um Menschen, denen ein Studium zu mühsam war, handelt, die trotzdem – ohne adäquate Ausbildung – medizinisch, pseudoärztlich tätig sein wollen. Aus Verantwortungsbewußtsein für die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes ein klares Nein zu Heilpraktikern und ihren Schulen in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein klares Ja meiner Fraktion zu den vorliegenden Regierungsvorlagen.

Laut Nestroy ist es ungerecht, daß es viele Krankheiten, doch nur eine Gesundheit gibt. Wir Sozialdemokraten werden immer dafür kämpfen, diese eine Gesundheit unserer Bürger und Bürgerinnen zu erhalten, zu verbessern und dafür das bestmögliche Gesundheitssystem zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Auer .)

10.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte.

10.29

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß die Damen und Herren Ärzte es mir nicht übel nehmen, daß eine Normalsterbliche jetzt die hohe Gesundheitsdebatte, die von seiten der Ärzte geführt wird, unterbricht. (Abg. Dr. Maitz: Wir sind alle Patienten!) – Genau. Wir sind alle Patienten. Wir sind zwar müde, aber ich hoffe, daß heute niemand einen Arzt braucht.

Wir Liberalen geben dem vorliegenden Arzneimittelgesetz unsere Zustimmung, da es bei der Novellierung dieses Gesetzes im wesentlichen um EU-Anpassungen geht.

Ein erster Schritt im Hinblick auf die Europäisierung der Arzneimittelzulassung wurde bereits 1993 gesetzt, und in logischer Folge findet mit dem Aufbau zentraler gemeinschaftlicher Entscheidungsstrukturen eine weitere Verbesserung im freien Arzneimittelverkehr im europäischen Binnenmarkt statt. Weiters soll in Art. 2 des Apothekengesetzes eine EU-Anpassung insofern vorgenommen werden, als in Zukunft der Hausapotheken führende Arzt unter Bedachtnahme auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen bessere Bezugsmöglichkeiten als bisher erhalten soll. In Art. 3 des Tierseuchengesetzes wird eine Anpassung der immunologischen Tierarzneimittel entsprechend der EU-Richtlinien vorgenommen.

Meine Damen und Herren! Für uns bringen diese Verbesserungen eine Ausweitung der Arzneimittel, sie erschließen uns jetzt auch den europäischen Markt. Deshalb können wir unsere Zustimmung geben. Meine Damen und Herren! Dem Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert wird, und einem Bundesgesetz betreffend die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften geregelt sind, können wir allerdings unsere Zustimmung nicht geben.


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