Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 98

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, wir wissen genau, in der Verkehrstechnik ist Österreich in diesem Wirtschaftsbereich sehr gut entwickelt. Es ist viel passiert, und da hat sicher die Bundesregierung den größten Fehler gemacht, weil sie einfach die Rahmenbedingungen zum Schutze der einheimischen Transport- und Fahrzeugindustrie gegenüber der EU verschlafen hat. Die Richtlinien und Rahmenbedingungen, die da eigentlich festzulegen gewesen wären, wurden nicht eingehalten. Daher müssen wir heute in einem Industriezweig, in der Fahrzeugindustrie, sagen: Wir sind in dem Bereich bei einem Dilemma angelangt. Wir wissen, daß Simmering-Graz-Pauker Kurzarbeit hat, wir wissen, daß Elin, ABB, Bombardier ebenfalls Schwierigkeiten haben mit der Auftragslage ihrer Betriebe.

Und wir wissen ganz genau, daß es sogar in Tirol einen renommierten Betrieb erwischt hat, wo eigentlich die Zusagen von Herrn Verkehrsminister Klima im Jahr 1994 so waren, daß er vor der Nationalratswahl im September vor der Belegschaft Versprechungen abgegeben hat, wonach der Standort der Fahrzeugindustrie in Tirol gesichert ist. Das hat er bis heute noch nicht eingehalten, es sind nur 140 Arbeitsplätze weniger geworden. Wenn man solche Versprechungen macht, kann man wahrscheinlich auch nicht ein besonders guter Finanzminister werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher mein Appell heute an Sie, den Entschließungsanträgen, die wir eingebracht haben, zuzustimmen, ein Appell an die SPÖ-Fraktion genauso wie auch an die ÖVP-Fraktion, diesen Anträgen zuzustimmen – zum Wohle und zur Sicherheit der Arbeitsplätze und unserer Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Entschließungsanträge Böhacker, Blünegger und Dr. Haider, Dolinschek sind genügend unterstützt und stehen in Verhandlung.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. Ich erteile es ihm.

23.51

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Kollege Puttinger! Sie haben hier eine tadellose Oppositionsrede gehalten, zumindest in Teilbereichen. Sie haben hier nur vergessen, Herr Kollege, daß Sie zumindest jetzt noch immer Regierungspartei sind beziehungsweise in den letzten Jahren ja Regierungspartei waren, daß Sie in den Wirtschaftskammern in ganz Österreich die Präsidenten stellen, daß Sie daher in der Vergangenheit durchaus Mitwirkungsmöglichkeiten gehabt hätten. Sie hätten die Gewerbeordnung schon verändern können, Sie hätten die Pfuscherbekämpfung, die Sie angesprochen haben, verbessern können, Sie hätten die Standortsicherung betreiben können, Sie hätten begleitende Maßnahmen setzen können bei den Steuergesetzen – Sie haben nur nichts gemacht! Sie haben nur nichts gemacht, Herr Kollege Puttinger! Daher ist es so, daß diese Debatte unter dem Motto steht: Wir kündigen viel an, wir reden viel über die Sachen, die gemacht werden sollen, aber wir machen halt nichts! – Und das ist das Problem in Ihrer Regierungszeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Es freut mich, daß Sie mich so oft oder so viel erwähnt haben. Ich würde Sie nur bitten, meine Presseaussendungen auch zu lesen, wenn Sie sie zitieren. Das haben Sie zweifellos nicht gemacht, denn ich habe gesagt, Herr Bundesminister, daß wir Verkehrswege brauchen, daß es wichtig ist, diese auszubauen, daß es nur keinen Verkehrswegeplan gibt, weil der Herr Bundesminister Klima da seit vielen Jahren säumig ist, daß es keine Prioritätenreihung gibt und daß die Verkehrsinfrastrukturinvestitionen auf Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit geprüft gehören und insbesondere auf arbeitsplatzschaffende Wirkung. Das habe ich in meiner Presseaussendung verlangt, und mir ist es zuwenig, daß man ganz einfach sagt: Wir investieren irgendwo 60 Milliarden hinein und beachten das alles nicht.

Außerdem, Herr Bundesminister, glaube ich, daß wir die Gesetze einhalten sollten. Sie wissen ganz genau, daß diese Maßnahme, diese Vereinbarung über die 60 Milliarden weder dem Bundesfinanzgesetz noch einem anderen besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz entspricht. Daher ist das ungesetzlich, und wir werden uns sicher noch unterhalten, wie das zu lösen ist im Nationalrat. Und das habe ich in meiner


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