Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 15

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11.15

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die beiden vorliegenden Gesetzesmaterien betreffend Europawahlordnung und Europa-Wählerevidenzgesetz hätten sich die Österreicherinnen und Österreicher eigentlich schon zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht.

Nach der EU-Volksabstimmung im Juni 1994 und nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind fast eineinhalb Jahre vergangen, bis nun auch Regelungen Österreichs für die Wahl der Europaparlamentarier endlich hier im Hohen Hause zur Diskussion gelangen.

Wir Freiheitlichen werden beiden Gesetzesvorlagen in den wichtigsten Kernbereichen die Zustimmung geben, aber es sollte hier auch eingangs gleich klar und deutlich gesagt werden, daß wir den Artikeln IV und V, die erst in der Ausschußsitzung vor einer Woche hineinreklamiert wurden, in der vorliegenden Form nicht die ungeteilte Zustimmung erteilen können. Wir verlangen daher getrennte Abstimmung, weil wir zwar § 2a Abs. 3 in der vorliegenden Form unsere Zustimmung geben, dies aber bei anderen Vorhaben – ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel IV beziehungsweise V der Europawahlordnung – nicht machen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der einen Seite ist dieser Gesetzentwurf mehr als eine Legislaturperiode lang im Verfassungsausschuß gelegen und wurde dort nicht erledigt, auf der anderen Seite ist es aber zu massiven Änderungen in der Sitzung des Verfassungsausschusses von letzter Woche gekommen. – Wir Freiheitlichen können jetzt aber jedenfalls zum Europa-Wählerevidenzgesetz weitestgehend ja sagen.

Die Strafbestimmungen, die wir moniert haben, sind dann im Ausschuß tatsächlich hineingenommen worden, sodaß es so ist, daß für jene, die sich für diese Europawahl ein zweites Mal eine Wahlmöglichkeit zum Europäischen Parlament erschleichen beziehungsweise das erwirken wollen, diese Strafbestimmungen gelten werden. Und das ist für uns Freiheitlichen doch Grund genug, dem Europa-Wählerevidenzgesetz in weitesten Teilen unsere Zustimmung erteilen zu können.

Ich möchte aber hier schon sagen, daß die vorliegenden Gesetzesmaterien uns Freiheitliche nicht gerade glücklich stimmen. Österreich ist, wie das die Bundesregierung ja immer wieder betont, als freiwillig neutrales Land der Europäischen Union beigetreten, aber es ist uns allen auch klar, daß Österreich als ein Land mit föderalistischer Struktur, mit dieser Bundesverfassung in die Europäische Union gegangen ist. Und diesbezüglich, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich doch auf damit im Zusammenhang stehende Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofes hinweisen: Was die Bundesländer Kärnten und Burgenland anlangt, so gab es hinsichtlich ihrer damaligen landesgesetzlichen Regelungen für die Landtagswahlen einen Einspruch seitens des Verfassungsgerichtshofes; die Einerwahlkreise wurden in beiden Bundesländern vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben.

In der vorliegenden Europawahlordnung ist jedoch auch nur ein Einerwahlkreis für ganz Österreich vorgesehen. Wir Freiheitlichen hätten uns in diesem Zusammenhang eine entsprechende Einteilung in Wahlkreise – was durchaus europakonform möglich gewesen wäre –, damit also auch ein erstes und zweites Ermittlungsverfahren, auch für diese Europawahl vorstellen können. – Es ist jedoch anders gekommen: Der vorliegende Beschluß des Verfassungsausschusses vom letzten Freitag sieht also diesbezüglich in Österreich einen Einerwahlkreis vor, in dem die 21 Mandate zum Europaparlament vergeben werden.

Wir Freiheitlichen befürchten, daß damit bevölkerungsschwächeren Bundesländern, was deren Vertretung im Europaparlament anlangt, Nachteile erwachsen werden, und wir meinen auch, daß das keinesfalls den Grundintentionen des österreichischen Parlaments der letzten Jahre entspricht, nämlich den Bürger stärker an die Parlamentarier zu binden und so ein besseres Verhältnis zwischen den Parlamentariern und den Wählern zu erreichen.


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