Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 23

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bemüht, optimale Voraussetzungen zu schaffen, daß diese Europawahl gut durchgeführt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Abg. Schieder. )

Erfreulich ist – wenn auch Kritik geübt wurde, daß es zu spät vorgelegt worden ist –, daß wir uns zu Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode mit dieser Gesetzesmaterie beschäftigen und daß sie heute, wie ich glaube, die Zustimmung finden wird.

Das Besondere an dieser EU-Wahlordnung ist nicht die Tatsache, daß wir mit 21 Mandataren in Brüssel oder in Straßburg vertreten sein werden, sondern daß wir einen Einerwahlkreis, einen bundeseinheitlichen Wahlkörper haben werden. Ich glaube, daß es in bezug auf diese Wahl richtig und wichtig war, daß wir uns darauf geeinigt und gefunden haben. Ich halte nichts davon, wenn wir es hier so darstellen, als ob alles andere besser gewesen wäre. Bedenken Sie doch folgendes: Bei der Verteilung von 21 Mandaten – wenn diese auf Bundesländerebene oder auf Bundesländerverbände durchgeführt worden wäre – hätte es ganze Regionen gegeben, die kein Grundmandat erhalten hätten. Ich frage Sie deshalb: Welches Argument hätten Sie dann gebracht? – Es ist daher wichtig und richtig, daß wir für diese Wahlen am bundeseinheitlichen Wahlkörper festgehalten haben. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Abg. Schieder. )

Es wurde eine umfassende Diskussion bezüglich des Wahlvorschlages geführt. Unumstritten war die Tatsache, daß mit 2 600 Unterschriften von Bürgern ein Wahlvorschlag eingebracht werden kann. Der nächste Vorschlag war, daß durch fünf Parlamentarier, dem österreichischen Nationalrat angehörend, oder durch zwei EU-Parlamentarier ein Wahlvorschlag als solcher einzubringen gewesen wäre. Wir waren der Meinung, daß dies nicht notwendig ist und haben uns mehrheitlich dahin gehend geeinigt, daß wir mit 2 600 Unterschriften oder mit dem Vorschlag von drei Parlamentariern oder einem EU-Parlamentarier absolut das Auslangen finden. Ich persönlich habe keine Probleme damit und glaube auch nicht, daß wir dadurch politische Instabilität als solche erzeugen würden. Ich halte diese Erklärung für unnötig und meine, daß wir hier eine richtige Entscheidung getroffen haben, die wir heute dem Parlament vorlegen. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Abg. Schieder. )

Was die 4-Prozent-Klausel betrifft, ist es so, daß sie nach heutiger Betrachtung nicht jene Wirkung hat, die wir uns erwarten. Wir wissen, daß man für ein Mandat mindestens 4,78 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen braucht. Trotzdem haben wir uns – obwohl wir nicht sehr davon überzeugt waren – darauf geeinigt, denn wir meinten, wir wollen heute ein Gesetz schaffen, das auch morgen und bei späteren Wahlen funktioniert. Wir können nicht wissen, in welche Situation wir einmal kommen. Darum haben wir aus Gründen der Homogenität auch diesem Vorschlag die Zustimmung gegeben. Wir meinten außerdem, daß es auch für den Bürger gut ist, wenn er weiß, daß es bei allen Wahlordnungen und bei allen Wahlsystemen eine Mindeststimmenklausel gibt. So ist diese auch in diesem Fall beibehalten worden und konnte Konsens dahin gehend erzielt werden.

In weiterer Folge gab es eine Diskussion bezüglich Vorzugsstimmen. Wir haben darauf bestanden, daß diese Europawahlordnung einen Vorzugsstimmenmechanismus braucht, und waren der Meinung, daß dieser praktikabel und anwendbar sein muß. Wir haben in der Nationalrats-Wahlordnung die Sechstelstimmenanteillösung, das heißt, ein Kandidat muß 16,6 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinigen, damit er seine Vorreihung erwirken kann.

Es ist uns nach schwierigen, eingehenden Verhandlungen und nach guter Überzeugungsarbeit gelungen, uns bei der Europawahlordnung auf 7 Prozent der Gesamtstimmen zu einigen. Wir betrachten dies aus zwei Gründen für sehr notwendig: erstens, weil es dem Persönlichkeitswahlrecht in höchstem Maße entspricht, und zweitens, weil wir aus Erfahrungen von anderen Ländern wissen, daß die Beteiligung bei der Europawahl oft nicht sehr stark ist – und wir wollen eine höhere Beteiligung dadurch erreichen, daß wir dem Bürger Anreiz geben, bei der Wahl selbst seine Kandidatin oder seinen Kandidaten zu unterstützen. Damit schaffen wir vielleicht eine etwas lebendigere Demokratie. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Abg. Schieder. )


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