Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 26

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundeskanzler, der französische Ministerpräsident und Staatspräsident, aber das andere, was sich in Europa sonst noch abspielt, hätte eigentlich nicht sehr viel Platz.

Ich meine, ganz entscheidend für die Akzeptanz der Europäischen Integration ist es, daß wir die Organe der EU an demokratische und parlamentarische Mindeststandards heranführen. Das ist auch einer der ganz wesentlichen Punkte, die im Zusammenhang mit dem Europawahlrecht zu beachten sind. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind erstens der Auffassung, daß es zur Europäischen Integration keine vernünftige politische Alternative gibt. Daher sind wir auch dafür.

Zweitens: Wir sind für ein demokratisches und für ein parlamentarisches Europa.

Das ist nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen, doch die Geschichte des Europäischen Parlaments zeigt sehr deutlich, daß es nach sehr, sehr bescheidenen Anfängen doch zu einem gewissen Machtfaktor geworden ist.

Nun zum konkreten Wahlrecht. Kollege Haupt hat einige Kritikpunkte angeführt, die es wert sind, daß man auf sie eingeht. Ich stimme ihm zu, wenn er meint, daß Grundregeln der demokratischen Konsensfindung vor allem in Sachen des Wahlrechtes angebracht sind. (Abg. Mag. Haupt: Das ist richtig!) Ich gebe dir da völlig recht: Das ist eine wichtige Sache! Ich meine – und da deckt sich auch unsere Kritik –, wir hätten schon das vergangene Jahr nützen können, die Dinge genauer zu behandeln, nur glaube ich, daß das, was jetzt vorliegt, tatsächlich akzeptabel ist, weswegen wir es auch unterstützen werden.

Erstens: Der Grundsatz der Proportionalität ist festgehalten und wird auch eingehalten. Das d’Hondtsche System ist bei 21 Mandaten in dieser Form akzeptabel, und mit 4,7 bis 4,8 Prozent ist eben ein Anspruch auf Repräsentanz einer politischen Gruppierung gegeben.

Zweitens: Die 4-Prozent-Klausel ist in diesem Zusammenhang wahrscheinlich eher eine, ich würde nicht sagen, überflüssige Sache, aber eine Übererfüllung dieses Proportionalitätsgrundsatzes. Nur im Falle extremer Wählerzersplitterung kann das wirksam werden. Es steht drinnen, auch wenn es nicht viel nützt, es schadet auch nichts. Mir gefällt an sich eine Wahlrechtshomogenität. Daß man auch für das Europawahlrecht die 4 Prozent hineinschreibt, ist an sich ein Signal, daß man zur Proportionalität steht. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Ich glaube schon. Vielleicht kommt auch deine Partei wieder einmal in die Situation, daß sie ganz froh ist, wenn es Proportionalität gibt. (Abg. Haigermoser: ... deine Vergangenheit ...!) Mach du deine Vergangenheitsbewältigung. Ich habe meine. Das steht jetzt nicht zur Debatte. (Abg. Haigermoser: Das bringt ja nichts mehr!) Ja, dir nicht! (Weitere Zwischenrufe des Abg. Haigermoser.) Was hat er denn? (Abg. Haigermoser: Tut es dir leid?) Ich bin am Wort und du nicht, also halt du den Mund, und ich darf reden. Machen wir es so!

Ein wesentlicher Punkt der Kritik des Kollegen Haupt war, daß Österreich ein einheitlicher Wahlkreis ist. Darüber kann man durchaus debattieren. Nur meine ich, daß man sich auch im klaren sein muß, was die Rolle eines Europaparlamentariers ist. Er ist nämlich zuallererst Repräsentant dieses Staates, dieser Republik in ihrer Gesamtheit. (Abg. Mag. Haupt: Föderalistische Republik!) Auch föderalistische Republik. Aber ich meine, daß in bezug auf den Förderalismus in diesem Zusammenhang einiges anzumerken wäre. Wenn ich mir vorstelle, daß wir es inzwischen auf acht Länderbotschaften in Brüssel gebracht haben, dann meine ich, daß nicht die Gefahr besteht, daß Regionalinteressen in Österreich zu wenig berücksichtigt werden. Im Gegenteil! Ich glaube, daß dieser Kantönligeist, gerade was diese merkwürdigen Botschaften der Länder auf Brüsseler Ebene betrifft, des Guten zuviel ist. (Abg. Dr. Graf: Das sind echte Steuergeldvernichtungsmaschinen!) Ich habe also keine große Angst, daß der Föderalismus dort untergeht, meine aber, daß das auch in der Verantwortung des Wählers liegt, denn wenn die Befürchtung besteht, daß sich die Kandidaten einer Partei in einer Region konzentrieren, dann wird das der Wähler merken und die Konsequenzen daraus ziehen. Ich vertraue da eher auf das Wählerurteil und meine, daß der Grundgedanke der Repräsentanz der gesamten Republik im Europäischen Parlament im Vordergrund zu stehen hat. (Abg. Dr. Graf: Das ist kein Widerspruch!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite