Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 56

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Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch hier ist die einstimmige Annahme in dritter Lesung festzustellen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schöll und Genossen betreffend Begrenzung der Baukosten für die Errichtung des österreichischen Kulturinstituts in New York.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit ist der Punkt 3 der Tagesordnung beendet.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (16 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (27 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zum 4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (16 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (27 der Beilagen).

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Ich bitte sie, die Debatte zu eröffnen.

Berichterstatterin Rosemarie Bauer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (16 der Beilagen).

Mit der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994, BGBl. Nr. 1013, wurden die gesetzlichen beruflichen Vertretungen in die Rechnungshofkontrolle einbezogen und das Amt des Vizepräsidenten des Rechnungshofes abgeschafft. Dementsprechend soll das Rechnungshofgesetz 1948 angepaßt werden. Hinweise auf den Vizepräsidenten des Rechnungshofes wären zu beseitigen.

Der Verfassungsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Weiters traf der Ausschuß eine Ausschußfeststellung, die Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem schriftlich vorliegenden Bericht (27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen) entnehmen können.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (16 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke Ihnen für die Berichterstattung. Wir beginnen nunmehr mit der Debatte.

Dafür wurde eine Redezeitbeschränkung von 10 Minuten pro Redner festgelegt, wobei einem Redner jedes Klubs eine Redezeit von 20 Minuten zur Verfügung steht. Pro Klub gelangen wiederum höchstens drei Redner zu Wort.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. – Redezeit: 20 Minuten.


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