Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 57

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14.34

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Am letzten Freitag in der Sitzung des Verfassungsausschusses wurde ebenfalls eine einfachgesetzliche Regelung betreffend Änderung des Rechnungshofgesetzes 1948 verabschiedet. Es war das ein Nachfolgespiel für die verfassungsmäßigen Änderungen der letzten GP, wodurch einerseits die Rechnungshofvizepräsidenten abgeschafft wurden und auf der anderen Seite die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes für die Kammern eingeführt wurde.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses hat sich dann – ganz im Gegensatz zu dem, was zu erwarten war, nämlich eine einfache einfachgesetzliche Regelung über die Bühne zu bringen – eine heftige und sehr grundsätzliche Debatte über die gesamte Änderung des Rechnungshofgesetzes in der letzten GP, auch was den verfassungsmäßigen Bereich betrifft, als auch über die vorliegende Regierungsvorlage von seiten der Freiheitlichen gegenüber den anderen vier Fraktionen entwickelt.

Ich möchte hier in aller Kürze nochmals das zusammenfassen, was aus freiheitlicher Sicht zu diesem zwar nur eineinhalb Seiten starken Gesetzestext anzumerken ist:

Wir glauben im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen, daß die österreichische Bundesverfassung nach der diesbezüglichen Verfassungsänderung der letzten GP keine Einschränkung der Berichtspflicht des Rechnungshofes, sondern eine Ausweitung der Berichtsmöglichkeiten des Rechnungshofes klar und deutlich vorsieht. Wir glauben, daß nicht nur der Artikel 127 B-VG Absatz 4, sondern auch die Artikel 121 und folgende in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind und daß daher dieser vorliegende Gesetzestext der Regierungsvorlage insofern eine Einschränkung der Berichtspflicht des Rechnungshofes wäre, als die Prüfberichte des Rechnungshofes nur den geprüften Kammern und den Aufsichtsbehörden, nicht jedoch den Landtagen und auch dem Nationalrat übermittelt werden.

Es würde also kurioserweise so sein, daß etwa das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten oder das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz wohl den Rechnungshofbericht über Unzukömmlichkeiten im Bereiche der Kammern bekäme, aber der Nationalrat als das eigentliche entsendende Gremium – auch berufen für die Kontrolle der Verwaltung in diesem Staate – die entsprechenden Prüfberichte nicht übermittelt bekäme. Ich halte das für ein Unding, denn ich glaube, daß sehr wohl auch der Nationalrat daran interessiert sein muß, Unzukömmlichkeiten im Bereiche des Kammerstaates, noch dazu in einer Zeit, in der bei den Kammern die Pflichtmitgliedschaft und nicht die freiwillige Mitgliedschaft herrscht, aufgezeigt zu bekommen und auch diskutieren zu können. Das gilt sowohl für die Landtage, was die Landwirtschaftskammern betrifft, als auch für den Nationalrat, was die anderen Kammern betrifft, von der Notariatskammer über die Tierärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer bis hin zur Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer.

Für uns Freiheitliche ist es unbefriedigend, daß es im Ermessen der geprüften Stelle – sprich: der Kammer – liegt, in welcher Form dieser Prüfbericht öffentlich gemacht wird. Wir wissen, daß Kammerberichte in einzelnen Punkten zwar öffentlich gemacht wurden, daß aber durch die stundenweise Auflage in den Kammerzentralen die Pflichtmitglieder – das ist natürlich besonders zum Nachteil für jene, die aus dem Umland kommen und anreisen müssen – nur kurze Zeit die Möglichkeit gehabt haben, in den Rechnungshofprüfbericht Einschau zu halten.

Ich halte das für ein doppeltes Unding, weil ja auch die Prüfung durch den Rechnungshof der öffentlichen Hand erhebliche Kosten verursacht – nicht nur die seitens des Rechnungshofes, sondern auch die Prüfung durch entsprechende, beigezogene Steuerberater oder wer sonst noch in die Prüfungen ex lege mit einbezogen ist.

Ich glaube daher, daß diese Regierungsvorlage aus der Sicht einer Oppositionspartei und, wie ich hoffe, auch aus der Sicht des gesamten Parlaments als ungenügend qualifiziert werden muß.


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