Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die grundsätzliche Diskussion ist ja längst geführt, es geht heute um den Beschluß eines Bundesgesetzes. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler .) Herr Kollege Stadler! Ich komme zu den inhaltlichen Argumenten und zu den kritischen Punkten. Es geht eigentlich um eine Anpassung. Es wird immer so getan, als ginge es um eine völlig neue Materie.
Artikel 127b Bundesverfassung normiert eine Befugnis des Rechnungshofes, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen unter bestimmten Bedingungen mit bestimmten Einschränkungen zu überprüfen. Und es findet sich in dieser Vorlage auch eine Umsetzung des Artikels 124, nämlich daß die Vertretung des Rechnungshofpräsidenten durch den rangältesten Beamten erfolgt.
De facto, meine Damen und Herren, geht es um eine weitere Kontrolle der Interessenvertretungen, gewissermaßen um eine Ergänzung. Es wird immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, speziell im Zusammenhang mit der Arbeiterkammer, daß da irgendwelche Schandtaten in finsteren Hinterzimmern verübt werden.
Ich bleibe beim Beispiel der Arbeiterkammer. Das Arbeiterkammergesetz 1992 beinhaltet ein umfassendes Kontrollsystem. Es müssen etwa Jahresvoranschläge vorgelegt werden, die öffentlich verhandelt werden, natürlich nach den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Klarheit. Es müssen ein Rechnungsabschluß, eine Vermögensbilanz und eine Ertragsrechnung vorgelegt werden. Es gibt einen Kontrollausschuß. In allen Arbeiterkammern sind alle Fraktionen mit mindestens einem Mitglied vertreten. Das Aufsichtsrecht des Bundesministers für Arbeit und Soziales ist gegeben. Beeidete Wirtschaftsprüfer sind bestellt, überprüfen den Rechnungsabschluß, legen das Ergebnis der Vollversammlung vor und so weiter und so weiter.
Aber zur Zweckmäßigkeitsprüfung. Meine Damen und Herren! Wenn man das Institut der Selbstverwaltung respektiert – und es ist ein bewährtes System, es ist erfolgreich; nach wie vor wird Österreich um Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft beneidet –, wenn man also die Sozialpartnerschaft bejaht, wie das übrigens auch die überwiegende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher tut, dann müssen die Kammern die Verantwortung für die Zweckmäßigkeit ihrer Beschlüsse selbst tragen, diese Verantwortung selbst wahrnehmen. Und es ist natürlich, logisch und konsequent, daß das auch für den Rechnungshof Gültigkeit hat. Es ist eben ein Unterschied, ob der Rechnungshof etwa das Beschaffungswesen des Bundesheeres oder Straßenbausondergesellschaften durchleuchtet oder eine Selbstverwaltungskörperschaft prüft. Autonomie ist in diesem Falle das Schlüsselwort.
Kollege Voggenhuber etwa macht es sich nicht leicht mit Verfassungsfragen. Er hat auch im Ausschuß festgestellt, daß Selbstverwaltungsrechte zu achten sind, auf der anderen Seite öffentliche Kontrolle notwendig ist und die Vorlage einen tauglichen Kompromiß darstellt.
Auch Kollege Frischenschlager agiert nicht leichtfertig in Verfassungsfragen. Auch er sagt, er respektiert den Anspruch auf Selbstverwaltung.
Wir werden also mit großer Mehrheit heute hier dieses Gesetz beschließen. Übrig bleiben wird eigentlich nur die FPÖ. Nur die FPÖ glaubt, unverdrossen den Kampf gegen Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinteressen, gegen Kammern, gegen gesetzliche Interessenvertretungen fortsetzen zu müssen. Das Konzept der FPÖ ist falsch – das wird Gott sei Dank schon erkannt –, wenn sie sich einerseits als Vertreterin des kleinen Mannes aufspielt, aber gleichzeitig die Arbeitnehmervertretung, die Vertretung des kleinen Mannes angreift. Einerseits gibt es volle Information der FPÖ-Funktionäre in den Kontrollgremien der Kammern, andererseits tut sie so, als würden dunkle Mächte irgend etwas hinter verschlossenen Türen ausmachen. – Das ist charakteristisch für die Doppelbödigkeit der FPÖ, was der Wähler auch erkannt hat. Die Rechnung dafür haben Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, am 17. Dezember vom Wähler präsentiert bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen, gerade weil ich aus der Steiermark komme, wo das Thema Arbeiterkammer ja durchaus sensibel ist: Die Bemühungen sind dort registriert, anerkannt worden, die Kritik richtet sich nicht gegen Funktionäre von Kammern. Das letzte Jahr war geprägt von einer anderen Kritik, nämlich von Kritik an ganz anderen Privilegienrittern. Ich erspare Ihnen heute auch nicht