Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 60

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

1. Ziffer 1 wird wie folgt geändert:

§ 20a Abs. 1 lautet:

Der Rechnungshof ist befugt, unbeschadet der gesetzlichen Aufsicht und der dem Rechnungshof gemäß den § 13 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 zukommenden Befugnisse, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung umfaßt jedoch nicht die für die Gebarung in Wahrnehmung der Aufgaben als Interessenvertretung maßgeblichen Beschlüsse der zuständigen Organe der gesetzlichen beruflichen Vertretungen.

§ 20 Abs. 4 lautet:

Der Rechnungshof hat das Ergebnis seiner Überprüfung gleichzeitig dem Vorsitzenden des satzungsgebenden Organs (Vertretungskörper) der gesetzlichen beruflichen Vertretung, dem Nationalrat beziehungsweise dem Landtag, als dessen Organ er tätig geworden ist, und der zur obersten Aufsicht über die gesetzliche berufliche Vertretung zuständigen Behörde bekanntzugeben. Der Vorsitzende des satzungsgebenden Organs (Vertretungskörpers) hat die Veröffentlichung des Berichtes des Rechnungshofes zu veranlassen.

2. Ziffer 3 entfällt.

*****

Wir glauben, damit die größten Makel, die die Regierungsvorlage 16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates in der vorliegenden Form hat, behoben zu haben, und ersuchen die Damen und Herren von den anderen Fraktionen um Unterstützung unseres Abänderungsantrages. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Der von Ihnen eben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich muß Sie allerdings auf folgendes aufmerksam machen: Dem Präsidium haben Sie einen Abänderungsantrag überreicht, der im Gesetzestext jene Formulierungen enthält, die Sie vorgetragen haben, allerdings ist die Begründung offensichtlich für eine Verfassungsnovelle hier angefügt worden, die nicht vorliegt. Bitte, vielleicht kann das ein Redner Ihrer Fraktion dann klären.

Als nächster ist Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Redezeit: 20 Minuten.

14.49

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der einzige Punkt, in dem ich meinem Vorredner, Herrn Mag. Haupt, recht geben möchte, ist seine Feststellung, daß eine Debatte im Verfassungsausschuß stattgefunden hat. Das ist tatsächlich so gewesen. Die Ursache dafür – das ist sehr leicht zu durchschauen – waren allerdings die wiederholten, antiquierten und längst langweilig gewordenen Angriffe auf die beruflichen Interessenvertretungen durch die FPÖ. Sowohl von der Zeit als auch vom Inhalt her sind sie komplett daneben. Auch bei dem Antrag, der soeben vorgelegt wurde, sieht man, wie bruchstückhaft die Vorgangsweise der FPÖ in dieser Frage ist. (Abg. Mag.  Stadler: Wir haben juristisch dem überhaupt nichts gegenzusetzen gehabt!) Kollege Stadler! Ich freue mich, daß Sie sich schon von Ihrem gestrigen Zwischenrufdebakel erholt haben. Es haben sich ja nicht nur 100 000 Fernsehzuschauer amüsiert, sondern auch wir alle hier. Wenn Sie da weitere Beiträge liefern, freuen wir uns sehr darüber. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Davon brauche ich mich nicht zu erholen!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite