Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Rechnungshofes – Verwaltungsjahr 1993, XIX. GP, und der Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes – Verwaltungsjahr 1993 der XIX. GP.

Im Ausschuß behandelt und nicht abgeschlossen – nicht im Plenum – wurde der Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung – Erster Teilbericht, XIX. GP.

Weder im Ausschuß noch im Plenum waren der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1991 und 1992, XVIII. GP, der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Bank für Tirol und Vorarlberg, die Bank für Kärnten und Steiermark, die Post- und Telegraphendirektion Linz und das Fernmeldebüro Linz, XIX. GP, der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Museumsquartier-Errichtungs- und BetriebsgesmbH, XIX. GP, der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und das Allgemeine Krankenhaus Wien, XIX. GP, der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes – Verwaltungsjahr 1994, XIX. GP, sowie der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1993 und 1994, XIX. GP.

Eine Reihe von dem Parlament übermittelten Kontrollberichten des Rechnungshofes wurde also nur teilweise oder überhaupt nicht behandelt. Ich halte das für einen Zustand, den das Parlament im Zusammenhang mit dem Rechnungshof nicht mehr länger dulden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, daß das Parlament gut beraten wäre, wenn es seine Funktion als Kontrollorgan der Verwaltung in diesem Staate nicht nur rudimentär wahrnähme, wenn sich alle Fraktionen endlich auf einen fixen Termin pro Woche oder alle 14 Tage einigten, zu dem Sitzungen des Rechnungshofausschusses stattfinden und Rechnungshofberichte einer entsprechenden Behandlung zugeführt werden sollten.

Denn eines muß uns klar sein: Der Rechnungshof, seine Berichte und die Berichterstattung darüber verursachen Kosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Schilling. Die Nichtberücksichtigung dieser Berichte und somit der Argumente des Rechnungshofes infolge der Nichterledigung der Berichte hier im Parlament – somit werden diese der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gebracht – verursacht Schaden, nämlich dadurch, daß die kontrollierten Stellen nicht oder nur zögernd bereit sind, der Kritik zu entsprechen und Verbesserungen in der Verwaltung und in ihrem Management vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube daher, daß das österreichische Parlament gut beraten wäre, sich in Zukunft mehr dem Termin-Handling, dem Ablauf der Berichte des Rechnungshofes und deren Behandlung hier im Parlament zu widmen, um nicht auch als Parlament irgendwann einmal den Vorwurf zu hören zu bekommen, ein zahnloses Organ der Kontrolle zu sein und nur Kosten zu verursachen, ein Argument, das heute schon öfters in Tageszeitungen zu lesen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringen nunmehr den Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Apfelbeck und Kollegen zur Regierungsvorlage 16  Blg. NR, XX. GP, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite