Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 67

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sinnvoller, eine kollegiale Form zu führen – all diese Debatten können stattfinden; wir haben sie geführt –, aber wenn man nun einmal von dieser Verfassungslage ausgeht, dann ist es eigentlich sinnlos, beim einfachen Gesetz dagegen zu sein, wenn die Verfassung so beschlossen ist. Das ist ein Punkt.

Nun zur Frage der Kammern und ihrer Rechnungshofkontrolle. Ich glaube, daß der Ausschluß der Zweckmäßigkeit – wenn man von der Autonomie ausgeht – gerechtfertigt ist, und deswegen haben wir diesem Punkt auch zugestimmt.

Hinsichtlich der Berichterstattung möchte ich festhalten: Ich meine nicht, daß es notwendig ist, daß das Parlament alle Prüfberichte der verschiedenen Bereiche der Kammern zu behandeln hat. Entscheidend ist, daß der Bericht veröffentlicht wird, daß er der öffentlichen Kritik ausgesetzt ist, natürlich auch in den entsprechenden Organen der Kammern.

Aber noch einmal – und ich glaube, das ist wesentlich –: Selbstverständlich sind wir der Auffassung, daß es einer offenen, politisch freien Gesellschaft entsprechender ist, wenn Interessenvertretungen sich freiwillig und nicht über gesetzliche Pflichtmitgliedschaft organisieren.

Ich möchte dem Kollegen Neugebauer, da er sich so sehr auf die jetzt ablaufenden kammerinternen Referenden beruft, sagen: Die Frage der Kammern und des Kammerstaates ist nicht zu Unrecht immer wieder als ein Element unseres Verfassungssystems beschrieben worden. Das steht meines Erachtens nicht zur Disposition der durch ein Gesetz in einer Kammer zusammengefaßten Berufs- und Interessengruppen.

Wenn man wirklich direktdemokratisch an dieses Problem heranginge, müßte die gesamte Bevölkerung darüber abstimmen, ob sie dieses Kammernsystem, diese Form der Interessenorganisation gutheißt oder nicht. Das wäre der korrekte Vorgang und nicht diese Abstimmungen über die Kammern, zu denen ich schon sagen muß: Es ist das Ergebnis keine große Kunst, wenn ich bei Pflichtmitgliedsbeiträgen, eingehoben von Pflichtmitgliedern, bei entsprechenden Kammerapparaten, Informationssystemen und eben entsprechenden Mitteln unter den Kammerunterworfenen abstimmen lasse. Das ist meines Erachtens kein sehr starkes Argument.

Ich meine, wenn man die Lösung dieses Problems direktdemokratisch angeht, dann soll die gesamte Bevölkerung über diese Verfassungsstruktur abstimmen, aber nicht nur die Kammerunterworfenen, die da auch gar keine faire Abstimmungssituation vorfinden, weil die Mittel sehr, sehr einseitig auf seiten der Kammerbefürworter liegen.

Aber ich betrachte das auch nicht als Katastrophe, sondern als kammerinterne Vorgänge. Die eigentliche Frage ist, ob man diesen Kammerstaat in dieser Form und die Auswüchse der Sozialpartnerschaft, die darauf fußen, will. – Das zu dieser Grundsatzdebatte.

Zur Novelle sagen wir nicht mit großer Begeisterung ja – das gebe ich gerne zu –, weil eben das System als solches durchaus kritikwürdig ist. Aber wenn man nun einmal von unserer Verfassungslage ausgeht, kann man zu dieser Novelle eigentlich nur ja sagen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.20

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte sehr. – Redezeit: 20 Minuten.

15.20

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß die Diskussion über diese Änderung von meinem Vorredner Kollegen Kräuter etwas zu einfach geführt worden ist. Ich gebe Ihnen zwar recht, daß die freiheitliche Fraktion sehr oft im Zusammenhang mit der Kritik an den Kammern eigentlich deren Abschaffung meint und eine Verschärfung der Kontrollinstrumente verlangt. Trotzdem hat Kollege Haupt – wenn ich jetzt einmal von dem Redebeitrag des Kollegen Stadler absehe – hier einen sehr konstruktiven Redebeitrag geleistet. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Es ist nicht einfach so vom Tisch zu wischen im Zusammenhang mit den Prüfungskriterien durch den Rechnungshof, zu sagen, das


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