Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 97

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Versatzstücke des Parteienstaates hinter uns lassen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol: Das hat damit nichts zu tun!)

Machen wir es doch! Sagen wir nicht, der andere tut es nur nicht mangels Gelegenheit. Das ist ein beliebtes Spielchen, das hat keinen Sinn. (Abg. Dr. Khol: Schade, daß Karel Smolle nicht mehr da ist! Der verstünde das sehr gut!) Ja, Karel Smolle versteht das sehr gut (Abg. Wurmitzer: Aber er sucht sich schon wieder einen stärkeren Partner!) , und er ist einer, der euch auch darauf hinweist, daß es sinnlos und negativ ist, wenn Mittel, die für kulturelle oder sonstige Aktivitäten der Volksgruppenarbeit dienen sollten, den Volksgruppen entzogen werden und in Parteigruppierungen hineingehen. (Abg. Wurmitzer: Der vorhergehende war zu schwach!) Geht in euch und ändert euch! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zweitens: Es ist, wenn man sich die Volksgruppenbeiräte ansieht, doch so, daß die Parteien nicht nur bei der Förderung eine Rolle spielen, sondern auch bei der Besetzung. Ich möchte darauf jetzt nicht im Detail eingehen, aber man hört da so merkwürdige Dinge, daß auf einmal die Parteien versuchen, ihre Repräsentanten von gesellschaftlichen Vereinigungen aus in die Volksgruppenbeiräte zu entsenden, sodaß diese letzten Endes zu einem beträchtlichen Prozentsatz parteipolitisch dominiert sind. Ich glaube, auch das sollte man überdenken, und ich meine, daß die Repräsentanten der Volksgruppenvereinigungen diejenigen sein sollten, die im wesentlichen die Volksgruppenbeiräte tragen.

Dritter Punkt, auf den ich eingehen möchte – ein Thema, das wir angehen sollten –, ist die verfassungsrechtlich zersplitterte Situation unseres Volksgruppen- und Minderheitenschutzes. Ich meine, wir sollten nicht auf den Staatsvertrag angewiesen sein, sondern wir sollten aus unserem Grundrechtsverständnis heraus im Rahmen der Grundrechtsreform die Volksgruppen- und Menschenrechte, die sich auf ethnische Zugehörigkeit beziehen, in unserer Bundesverfassung verankern, nicht in einem internationalen Vertrag, was immer ein bißchen den Geruch hat, daß es eigentlich des Drucks von außen bedarf, um in Österreich Grundrechte für die Volksgruppen zu verankern.

Letzter Punkt, Kollege Khol: Wir haben heute ein für Europa wichtiges Thema behandelt, und ich meine, daß wir alles daransetzen sollten, um auch auf europäischer Ebene einen Volksgruppen- und Grundrechtsschutz zu bekommen. (Abg. Dr. Khol: Richtig!) Der Europarat hat eine diesbezügliche Initiative gesetzt. Kollegin Stoisits möchte diese Dinge auch vorantreiben und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der allgemeine Unterstützung findet.

Ich meine, daß es ein wichtiges Ziel für uns Österreicher sein sollte, ein europäisches Volksgruppenrecht auf europäischer Ebene zu verankern und damit diesem politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnis europaweit auch zum Durchbruch zu verhelfen. Das alles sind Dinge, die mit der Volksgruppenpolitik zusammenhängen und ihre Bedeutung haben, und es würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Jahren anhand eines Berichtes debattieren könnten, der tatsächlich wesentlich weiter auf die politischen und gesellschaftlichen Probleme unserer Volksgruppen eingeht. Das wünsche ich mir.

Der heutige zu behandelnde Bericht ist eine Zahlensammlung, was uns zu wenig ist. Aus diesem Grunde nehmen wir ihn nicht zur Kenntnis. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.43

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Bericht zur Volksgruppenförderung 1993/1994 kann zugestimmt werden mit der Anmerkung, die Pläne der Beiräte über wünschenswerte Förderungsmaßnahmen in Zukunft noch sensibler zu begutachten, um die Sicherung und die Erhaltung der Volksgruppen in Österreich zu gewährleisten.


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