Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 40

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müssen. Sonst müßten Sie plötzlich aus Ihrer Sparkassa an den Staat etwas zurückzahlen. Das ist der Grund, warum wir mit 1. Juli 1996 die Freibetragsbescheide sistieren. Es wird sich in etwa mit dem Halbjahresaufwand ausgehen. Außerdem – und auch das ist klar und deutlich gesagt – ist das natürlich ... (Abg. Böhacker: Und die Zinsen?) Herr Kollege! Wissen Sie, jetzt genügt es langsam. Wissen Sie, wann die Körperschaftsteuer von Unternehmen für den Gewinn 1996 gezahlt wird? – 1998, Herr Kollege! Aber das interessiert Sie ja nicht, das sind ja Details. Ich glaube, das ist klar. (Abg. Dr. Haider: Nicht von der Körperschaftsteuer, von der Lohnsteuer ! – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Böhacker und Rosenstingl .)

Wissen Sie was? Wir gehen dann hinaus und machen ein Privatissimum; gut?

Frage 25, betreffend die steuerlichen Maßnahmen des Konsolidierungspaketes: Es ist doch evident, daß diese zu einer nachhaltigen Steigerung der Einnahmen führen werden. Zusammen mit den nachhaltigen ausgabenseitigen Maßnahmen sind die Konvergenzkriterien 1998 laut der Planungen erreichbar.

Zur Frage 26, bezüglich der Normverbrauchsabgabe: Es ist mir bekannt, daß bei der Europäischen Kommission ein entsprechendes Verfahren anhängig ist. Die von Ihnen angesprochene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe ist jedoch in Wirklichkeit lediglich eine erlagsmäßige Anleitung zur Vollziehung der gegenwärtigen Rechtslage. Demnach bemißt sich die Normverbrauchsabgabe in den Fällen des Eigenimportes vom gemeinen Wert. Dieser Wertmaßstab stellt sicher, daß im Inland angeschaffte Fahrzeuge und selbstimportierte Fahrzeuge steuerlich gleichgestellt sind. Ich halte das für sehr wichtig, weil wir keinen Vorteil für Selbstimporte generieren wollen. Das entspricht nicht nur dem Wesen einer solchen Lenkungsabgabe, sondern ist auch bei vergleichbaren ausländischen Besteuerungsmodellen vom EuGH als mit dem EU-Recht vereinbar eingestuft worden.

Zur Frage 27: Ich wäre gerne hier gestanden und hätte mir angesehen, wie Sie mich geschlagen hätten, wenn dieses Konsolidierungspaket von 100 Milliarden Schilling aus Einmalmaßnahmen, aus Privatisierungserlösen bestanden hätte. Und heute stellen Sie mir die Frage, warum wir diese Privatisierungsmaßnahmen nicht im Konsolidierungspaket mit berücksichtigt haben! "Welche Überlegungen gaben im Gegensatz zur bisher praktizierten Finanzpolitik den Ausschlag, vermehrt von Steuererhöhungen Gebrauch zu machen und nicht, wie sonst üblich, Privatisierungen von Bundesvermögen und Bundesanteilen zur Budgetkonsolidierung heranzuziehen?" (Abg. Dr. Haider: Man wird wohl noch fragen dürfen!) – Ja, aber eine solche Frage wollen Sie sich doch bitte selbst beantworten, Herr Kollege!

Erstens hätten Sie mich zu Recht gescholten, daß solche "Sparmaßnahmen" keine nachhaltigen sind. Zweitens dürfte es sich auch bei Ihren Wirtschaftsfachleuten schon herumgesprochen haben, daß Vermögensveräußerungen nicht maastrichtrelevant sind, das heißt, in die Berechnung des Defizits laut Maastricht-Regelung nicht einbezogen werden dürfen. Das ist eine ganz einfache Antwort, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Böhacker: Wie gewonnen, so zerronnen!)

Zur Frage 28, zur EU-Konformität der 13. USt-Vorauszahlung: Sie wissen, daß es nach dem EuGH-Urteil vom 20. 10. 1993, RsC 10/92, zulässig ist, Umsatzsteuervorauszahlungen für abgeschlossene Zeiträume – für abgeschlossene Zeiträume! – einzuheben.

Ab der Sondervorauszahlung 1996 ist überdies geplant, ein Wahlrecht zwischen der Entrichtung der Sondervorauszahlung und dem Vorverlegen des allgemeinen Vorauszahlungstermins auf den 15. des Folgemonats einzuführen.

Ich darf Ihnen nun die Frage 29 beantworten: Sie wissen natürlich auch, daß es nicht sehr viel Sinn macht, den Nettoabgabenerfolg eines Monats, nämlich den vom Jänner 1996 mit jenem von 1995, zu vergleichen, da der Monat Jänner 1996, wie Ihnen schon ein kurzer Blick auf die Abgabenübersicht zeigt, EU-Überweisungen von zirka 7,3 Milliarden Schilling beinhaltet. Der Rückgang der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus, daß im Vorjahr noch besonders hohe Einfuhrumsatzsteuern von über 11 Milliarden Schilling angefallen sind, diese nun aber wegen der Umstellung auf Erwerbssteuern nur mehr etwa 2,5 bis 3 Milliarden Schilling monatlich betragen.


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