denn das für ein Drama? (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Sonst wird nichts gemacht. – Was heißt denn das – Herr Kollege, Sie sind ein Fachmann! –, daß der Verlustvortrag in der Bilanz 1996/97 nicht betrachtet werden kann? – Daß es den Gewinn, von dem die Steuer berechnet wird, nicht reduziert. Also ein Unternehmen, dem es so schlecht geht, daß es keine Gewinne macht, ist davon überhaupt nicht betroffen. (Zwischenrufe der Abg. Böhacker und Rosenstingl .)
Aber ich gestehe eines zu: Alle Maßnahmen, die wir im Bereich der Körperschaftsteuer gesetzt haben – und das sind sehr sinnvolle Maßnahmen; das müßten Sie als Wirtschaftsfachmann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Rosenstingl, ja beklatschen –, zum Beispiel Maßnahmen gegen ... (Weitere Zwischenrufe der Abg. Böhacker und Rosenstingl .)
Haben Sie vielleicht etwas gegen Pauschalwertberichtigungen? – Sicher nicht. Diese wichtigen Maßnahmen, die im Bereich des Körperschaftsteuerrechts 1996 gesetzt werden wurden (Abg. Rosenstingl: Das gibt es gar nicht mehr!) , können – und das wissen Sie selbstverständlich – natürlich erst zum Zahlungszeitpunkt der Körperschaftsteuer im Jahre 1998 überhaupt anfallen. Daher bedarf es der Vorauszahlungen und der Nichtanwendung von Verlustvorträgen im Jahre 1996 und 1997, damit wir in etwa das gleiche Aufkommen 1996, 1997 und 1998 haben. (Abg. Rosenstingl: So wenig informiert sind selbst Sie nicht!)
Wenn Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, nun plötzlich meinen, daß ein Unternehmen zugrunde geht, das 50 000 S Steuer im Jahr zahlt, dann schauen Sie sich an, was ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im Jahr an Steuer zahlt.
Sie wissen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Rosenstingl, daß Kapitalgesellschaften – deshalb macht man sie ja auch – im Regelfall noch immer bevorteilt sind – weil sie die Chance haben, Gewinne mit 34 Prozent KöSt zu thesaurieren. Also bleiben wir ehrlich. Ich glaube, das ist eine saubere und ordentliche Lösung. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Frage 21: Wissen Sie, was das Problem ist? – Daß wir den international wichtigen Steuersatz für Österreich von 34 Prozent Körperschaftsteuer nicht angehoben haben und daß es uns trotzdem gelungen ist, durch Maßnahmen gegen Steuerschlupflöcher, gegen Steuermißbrauch das Einkommensteueraufkommen und das Körperschaftsteueraufkommen fest zu erhöhen. Vorteile dürfen wir auch haben; ich war einmal Finanzvorstand eines großen Unternehmens. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Das gibt es nicht mehr? – Da sind Sie aber schlecht informiert.
Zur Frage 21 darf ich darauf verweisen, daß ich ja diese Fragen im Zusammenhang mit Karenzurlaub und Geburtenbeihilfe in meinen einleitenden Statement schon sehr ausführlich behandelt habe.
Zur Frage 22: Wenn Sie schon gegen Privilegien auftreten, dann verstehe ich überhaupt nicht, wie Sie den Umstand gutheißen können, daß zum Beispiel die Golfs – und wie die Autos alle heißen mögen – von der Steuer abgesetzt werden können, und zwar nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch bei den Betriebsausgaben. Da ist ein eklatantes Tor für Mißbrauch offen! Darum haben wir uns im Einvernehmen mit der Wirtschaft darauf geeinigt, daß all jene, die, wie zum Beispiel Monteure oder Bäcker, für die Ausübung ihrer Tätigkeit diese Fiskal-LKW, also Autos mit abgesetzten Fahrerkabinen, brauchen, sie auch weiterhin als Fiskal-LKW benützen können. Nur den Mißbrauch, sehr geehrter Herr Kollege Böhacker, haben wir abgestellt, und dazu stehen wir, und dazu sollten Sie auch stehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Die Frage 23 bezüglich der Verlustvorträge habe ich schon beantwortet. Wir werden hierbei verfassungsrechtliche Bedenken selbstverständlich sehr ernst nehmen. Die Bundesregierung wird sich bemühen, zu gewissen Bestimmungen im Nationalrat eine so hohe Zustimmung zu bekommen, daß diese auch entsprechend geschützt werden.
Zur Frage 24, der Frage der Aussetzung der Freibetragsbescheide: Sehr geehrter Herr Kollege! Wenn wir im Jahre 1996 Anpassungen im Bereich der Lohnsteuerermittlung machen, zum Beispiel bei den Sonderausgaben, dann gilt es zu verhindern, daß Arbeitnehmer etwas nachzahlen