Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 63

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Wenn wir also sicherstellen wollen, daß unser umfangreiches Förderungssystem sowie Transferleistungen zukünftig auch finanzierbar bleiben, dann ist es erforderlich, zusätzlich Arbeitsplätze zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Österreich und die Währung zu sichern – aber auch das Budget zu konsolidieren. Konsolidierungsmaßnahmen liegen selbstverständlich auch im Interesse der Familien, denn hohe Budgetdefizite gingen schlußendlich wieder zu Lasten der Familien.

Wichtig ist also, das Strukturpaket als Ganzes zu sehen, wegen der Notwendigkeit des Sparens, aber auch wegen der Notwendigkeit von strukturellen Reformen.

Nun zum Karenzurlaub: Mit der Neuregelung des Karenzurlaubes war, wie schon der Titel "Eltern-Karenzurlaubsgesetz 1990" sagt, die Intention verbunden, die Väter in die Karenzurlaubsregelung einzubinden. Das dürfen wir nicht vergessen. Das ist vor allem daran gescheitert, daß es unterschiedliche Einkommensverhältnisse zwischen Frauen und Männern gibt, das ist aber auch am Bewußtseinsstand der Männer gescheitert. Die Erfahrung hat uns leider gezeigt, daß vorwiegend Frauen das zweite Karenzurlaubsjahr in Anspruch nehmen, dann aber diese Frauen größte Probleme haben, wieder in der Arbeitswelt unterzukommen, ins Berufsleben einzusteigen. Die Frauen brauchen im Durchschnitt 39 Versuche, um nach dieser "Familienpause" wieder einen Job zu finden.

Wir haben zusätzlich ein Problem, nämlich die Kostenbelastung, im Familienlastenausgleichsfonds und im Arbeitslosenversicherungsfonds – diese ist enorm. Diese Entwicklung wurde von uns nicht richtig eingeschätzt, das müssen wir uns eingestehen, diese Ehrlichkeit müssen wir aufbringen. Abgesehen vom Familienpolitischen haben wir aber frauenpolitisch etwas Positives einzubringen: Es ist immerhin eine Chance für die Männer, die Einladung wahrzunehmen, ihre Rolle anzunehmen und sich den Kindern zu widmen.

Aber eines ist auch aus Sicht der SPÖ-Frauen schlichtweg ein schlimmes Vorkommnis: daß für die Alleinerzieherinnen, die den vielfachsten Belastungen ausgesetzt sind, kein Maßnahmenbündel zur Entlastung gefunden worden ist, ein Maßnahmenbündel, das sich auf die Kinderbetreuung in vielfältigen Formen erstreckt, denn 40 000 Frauen in Österreich gelten als nicht vermittlungsfähig, weil sie Mobilitätsprobleme haben wegen der Kinderbetreuungspflichten.

Viele Studien zeigen uns – zuletzt die Wifo-Studie, die erst einige Wochen alt ist –, daß gerade Adaptierungen bei der Familienförderung notwendig sind, und zwar mit der Zielsetzung, noch genauer als bisher und noch zielgerichteter als bisher und noch effizienter die vorhandenen Mittel aufzuteilen. Es geht also darum, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen.

Von diesem Belastungspaket – so steht es in der dringlichen Anfrage – ist auch der öffentliche Dienst betroffen. Dabei vergißt Herr Haider, daß das genau jene Berufsgruppe ist, von der er als Landeshauptmann von Kärnten behauptet hat, daß sie, bevor sie zu arbeiten beginnen will, erst die Spinnweben vom Schreibtisch entfernen muß, und daß das jene Personengruppe ist, die er als Blutsauger der Steuerzahler in Österreich bezeichnet hat. Das war für die Landesbediensteten in Kärnten fürwahr ein "Ansporn", zu arbeiten. Das war genau das, was man von einem Dienstgeber als Motivation braucht.

Ziel der "F" mit all diesen Anfragen ist es, den Politikerstand pauschal des Nichtstuns zu verdächtigen, die Politiker als Parasiten und Bonzen abzutun, den Eindruck zu erwecken, daß die Teilnahme an diesem Polittheater – und dazu zählt auch die Inszenierung der heutigen Sondersitzung – nicht einmal die derzeitigen Bezüge rechtfertigt. Es wird ein Sittenbild des Verfalles gezeichnet anhand von Beamten und von Politikern. Ziel ist es, das politische System in Verruf zu bringen.

Die "F" begeben sich dabei in die Rolle des unpolitischen, des nicht betroffenen und unbeteiligten Zusehers. Sie haben aber in ihren eigenen Reihen auch Beamte und im öffentlichen Bereich Tätige, die dort genauso berufstätig sind. Und alle von den "F" unterliegen jenen Gesetzen und beziehen jene Einkommen, die hier herinnen beschlossen worden sind. Meine Damen und Herren! Ihre Selbstkasteiung beschränkt sich gerade auf 60 000 S monatlich, 60 000 S netto – das sind mindestens 120 000 S brutto –, und beschränkt sich auf die Errichtung von


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