Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 214

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exportieren, sondern auch die Landesgesellschaften dürfen das. Für künftige optimale Kooperation und Koordination wird eine gegenseitige Verschränkung zwischen EVUs und Verbund der geeignetste Weg sein, damit die Versorgungsicherheit gewährleistet ist, der Kraftwerksbau optimiert werden kann und wettbewerbsfähige Strompreise erzielt werden.

Herr Kollege Van der Bellen und Herr Kollege Kier! Auf diese Weise wird österreichische Umweltpolitik auch in der E-Wirtschaft verfolgt werden können, von der Forcierung der erneuerbaren Energieträger ganz abgesehen. (Zwischenruf der Abg. Aumayr. ) Frau Kollegin Aumayr! Ich gebe Ihnen ein bißchen Nachhilfe zum Thema Biomasseenergie. Daraus wird primär Wärme erzeugt. Sie wird auch überwiegend zur Fernwärmeversorgung, also zum Heizen verwendet. Eine Stromerzeugung mit Biomasseanlagen ist zwar technisch möglich, wirtschaftlich aber noch nicht rentabel. Es gibt in Österreich keine einzige Biomasseanlage, die in Co-Generation funktioniert und auch Strom erzeugt. (Beifall bei der ÖVP.)

1.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurt Eder. – Bitte sehr.

1.03

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute hier im Rahmen dieser dringlichen Anfrage zum Kraftwerk Lambach diskutieren, sollten wir auch die energiewirtschaftlichen Hintergründe dieses Kraftwerkbaues beleuchten. Landeshauptmann Pühringer und Generaldirektor Winter haben es meiner Ansicht nach klar und deutlich gesagt: Die OKA möchte ihren Eigenerzeugungsanteil ganz einfach erhöhen und damit die Zukäufe von der Verbundgesellschaft reduzieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das mag aus unternehmensstrategischer und betriebswirtschaftlicher Sicht der OKA durchaus berechtigt sein, ob allerdings dieser Kraftwerkbau im Lichte der gesamtösterreichischen Energiepolitik sinnvoll ist, muß jedoch wirklich noch genauer überlegt werden. Sicherlich: Das Kraftwerk Lambach ist im koordinierten Ausbauprogramm enthalten. Das koordinierte Ausbauprogramm ist ein Instrumentarium, bei dem sich die verschiedenen Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich geplanter Kapazitätserweiterungen und koordinierter Vorgangsweise absprechen. Diese Koordination ist im Hinblick auf den dreigliedrigen Aufbau der österreichischen Elektrizitätswirtschaft – Verbundgesellschaft, Landesgesellschaften und kommunale Gesellschaften – erforderlich, weil ein Wettbewerb gegeneinander statt einer gemeinsamen Vorgangsweise unter den Wettbewerbsbedingungen der europäischen Binnenmarktes mittelfristig dazu führen würde, daß eine in sich zerstrittene österreichische Energiewirtschaft zum großen Teil in ausländische Hände gerät. – In diesem Punkt teile ich die Meinung des Kollegen Kier.

Die österreichische Energiewirtschaft zusammengenommen ist wirklich ein Zwerg im Vergleich zu führenden europäischen Stromkonzernen wie der Preussag, RWE oder der Electricité de France. Dessen sollten wir uns bei all den Diskussionen, die wir hier führen, immer bewußt sein, dies vor allem auch vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um das heute diskutierte Kraftwerk Lambach.

Umso notwendiger ist ein neues Energieorganisationsgesetz, wie es schon im letzten Regierungsübereinkommen vorgesehen war, welches aber infolge der Auflösung des Nationalrates nicht mehr zustande gekommen ist. Dabei müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die der Elektrizitätswirtschaft die Möglichkeit geben, innerösterreichisch auf den stärker werdenden Wettbewerbsdruck zu reagieren und sich organisatorisch auf die zu erwartende Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie vorzubereiten.

Eine Analyse des österreichischen Strommarktes zeigt, daß der Stromverbrauch im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsversorgung stagniert oder teilweise sogar rückläufig ist. Die Stagnation der Stromabnahme bei den Landesgesellschaften und dadurch auch bei der Verbundgesellschaft resultiert vor allem aus der steigenden Eigenversorgung der Großabnehmer sowie der Erhöhung des kostengünstigen Eigenversorgungsanteils durch Kraft-Wärme-Kopplungen in den Kommunen. Da zu erwarten ist, daß sich dieser Trend fortsetzt, besteht sowohl aus der


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