Abkehren von der Kameralistik, daß all das viel leichter durch die Ausgliederung erreichbar ist als durch das Beibehalten im System der Kameralistik. Das ist der Grund, der Pate dafür gestanden ist, warum die Regierung diese Vorlage eingebracht hat, und ich glaube, wir brauchen uns nicht in Reminiszenzen der Vergangenheit zu ergehen, wir sind zukunftsorientiert. Wir stehen zu dieser Gründung des Österreich Instituts, weil wir glauben, daß die Schaffung dieses ausgegliederten Instituts, das Deutschkurse im Ausland offeriert, aber vielleicht auch zusätzliche kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen anbieten kann, eine bessere Grundlage darstellt als die bisherige Integration in den Kulturinstituten.
Keineswegs geht es um diese zwölf Planstellen, wie das immer behauptet wird. Das Kasperltheater haben wir erlebt; Sie haben ein solches abgeführt. Eines ist klar: Diese zwölf Planstellen waren zu Beginn des Jahres noch vorhanden, es sind noch Zahlungen teilweise dafür auch im heurigen Jahr geleistet worden. Mit der Errichtung des Österreich Institutes fallen nicht nur die Planstellen, sondern selbstverständlich auch die Zahlungen aus, und wir haben eine völlige Neuordnung dieses Instituts. Wenn den Berechnungen – jedenfalls für die kommenden sechs Jahre – in den einzelnen Etappen Folge geleistet werden kann – und das sind realistische, nicht optimistische und nicht pessimistische Berechnungen –, dann wird es innerhalb von sechs Jahren zu Budgeteinsparungen von zumindest 4,4 Millionen Schilling kommen.
Ich glaube, zu einem sind wir hier im Plenum aufgerufen, der Nationalrat und auch die Bundesregierung, nämlich daß wir jede Möglichkeit nützen, wo Einsparungen drinnen sind. Ich glaube, das ist ein Grundsatz, zu dem wir uns zu bekennen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun zur zweiten Vorlage. Diese zweite Vorlage hat auch eine Ausgliederung zum Inhalt, nämlich die Ausgliederung der Diplomatischen Akademie. Ich glaube, das ist eine Institution, die zweifellos in der Geschichte Österreichs für unser außenpolitisches Renommee sehr, sehr viel gebracht hat. Wir alle wissen, daß die Vorgängerin, im Jahre 1754 als orientalische und später als Konsularakademie geschaffen, Wesentliches geleistet hat, Begabten aus allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit einer gezielten Vorbereitung für den Höheren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten geboten hat. Aber sie hat auch vielen aus anderen Ländern die Chance zu einer derart qualifizierten Ausbildung gegeben.
Schauen wir uns einige Zahlen an: Seit dem Jahre 1965, also die letzten 30 Jahre, wo die Diplomatische Akademie aus der Konsularakademie hervorgegangen ist, haben 619 In- und Ausländer ihr Studium an der Diplomatischen Akademie abgeschlossen. Von diesen 619 Absolventen haben 330 die österreichische Staatsbürgerschaft. Von diesen 330 sind 152 im Auswärtigen Dienst tätig und stellen dort wirklich ihren Mann oder ihre Frau, sie sind hervorragend ausgebildet, stellen also das Korps dessen dar, was wir im Höheren Dienst im Auswärtigen Amt haben.
Es handelt sich um eine sehr, sehr gute Ausbildung, die jetzt durch Initiativen, die von den vorbereitenden Personen gesetzt und dann vom Außenminister als Vorlage eingebracht wurden, durch eine Ausgliederung mit noch mehr Möglichkeiten bereichert werden soll. Wir haben dadurch die Chance, der gesamten Globalisierung dessen zu entsprechen, was tatsächlich in diesen vergangenen Jahren und Jahrzehnten an Außenpolitik und dementsprechender Ausbildung insgesamt entstanden ist. Wir haben den neuen Notwendigkeiten Rechnung getragen, und ich glaube, daß jene Personen, die jetzt und in Hinkunft in dieser neuen ausgegliederten Form der Diplomatischen Akademie Wien führende Positionen einnehmen werden, Garanten dafür sind, daß tatsächlich nicht nur das bisherige Niveau gehalten wird, sondern daß auch mit zusätzlichen Möglichkeiten von Einnahmen eine budgetäre Entlastung herbeigeführt werden kann.
Deswegen glauben wir, daß diese Ausgliederung der Diplomatischen Akademie in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit die Antwort auf die neuen Herausforderungen darstellt, daß eine Reduzierung des zweijährigen Lehrganges auf einen einzigen einjährigen Lehrgang möglich sein wird, die Einrechnung eines postgradualen höheren Lehrganges für Internationale Studien ermöglicht wird, daß dadurch zusätzliche Einnahmen in Form von Spezialkursen und Seminaren erschlossen werden.