Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 75

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der anderen einzuladen, um die Umschichtungsmöglichkeiten, die beträchtlich sind, auch quantitativ abzustimmen.

Zur Frage 30 möchte ich angesichts der vorgeschrittenen Zeit nur sagen, daß eine Reihe von Punkten im Familienpaket auf Anregung meines Ressorts geändert wurde und auch auf Anregung des Finanzministeriums gegenüber dem Entwurf sogar rückgeändert wurde, sodaß es jetzt etwas weniger Konsequenzen gibt.

Ein Beispiel: Die Berechnung funktioniert jetzt nicht mehr nach dem Studienerfolg des laufenden Semesters, weil das wirklich ungerecht gewesen wäre, sondern nach dem Studienerfolg des kommenden Semesters für das übernächste Semester.

Die Mitversicherung wird auf allen Flugblättern, die verteilt werden, immer als verloren angeführt. – Das stimmt einfach nicht. Die Mitversicherung wird zu den gleichen Bedingungen wie derzeit aufrechterhalten. Es erfolgt auch eine Durchrechnung dieser zwei Semester, die es zusätzlich gibt. Es ist auch die Grenze nicht generell 26, sondern, wie Sie wissen, gestaffelt 26, 27. – Es gibt also eine Reihe von Punkten, die korrigiert werden konnte.

Zur Frage 31:

Die Studie der Universität Innsbruck umfaßt eine ungekürzte Liste der Wünsche, die von dieser Universität und verschiedenen Einrichtungen dieser Universität erhoben werden, aber überhaupt nichts mit dem UOG zu tun haben. Das wurde bei der Vorstellung dieser Studie bei uns im Haus von den Vertretern der Universität auch so gesagt, insbesondere zum Beispiel betreffend den Bibliotheksbereich. Ich bin sehr für eine gute Ausstattung der Bibliotheken. Gerade UOG-bezogen gibt es wirklich für die Bibliotheken kaum Konsequenzen. Es gibt hingegen von der Universität Innsbruck die Studie, die seinerzeit dem Gesetz beigelegt wurde. Diese belegt Gesamtmehrkosten für die erste, zweite und dritte Stufe von zwischen 192 und 207 Millionen Schilling. Dies kommt aber, wie gesagt, erst dann zum Tragen, wenn alle Universitäten zur Gänze in das UOG übergeführt sind, was frühestens 1998 der Fall sein kann.

Zur Frage 32:

Das ist für den Budgetzeitraum, über den wir sprechen, nicht zu beantworten, weil es für diesen Zeitraum keine zusätzlichen Mittel gibt.

Zur Frage 33:

Die Anzahl der Stellen, die Sie genannt haben, ist ungefähr richtig. Es betrifft Linz mit elf, die Hochschule für Bodenkultur mit zehn, Klagenfurt mit acht, Leoben mit vier und die TU-Graz mit 14 Stellen. Allerdings ist es einfach falsch, zu sagen, daß dadurch die Verwaltung aufgebläht wird. Es gab immer den Wunsch, das wissenschaftliche Personal von Verwaltungsaufgaben freizuspielen. Ich kann dies aber nur durch zwei Maßnahmen erreichen, die parallel gesetzt werden, und zwar durch Entbürokratisierung auf der einen Seite und durch eine ausreichende Ausstattung der Verwaltung auf der anderen. Wenn man das aber von der anderen Seite her betrachtet und sagt, die Verwaltung wird aufgebläht, dann stimmt das einfach nicht.

Zu den Fragen 34, 35 und 36:

Die Einbeziehung der Sozialpartner ist eine selbstverständliche Maßnahme, die derzeit bei jeder Studienplanverordnung und jedem Studienrecht im Zuge der Begutachtung zu funktionieren hat, und zwar nicht nur der Begutachtung durch die Sozialpartner. Wir sind selbstverständlich im Rahmen der Begutachtung angehalten, die entsprechenden Stellen nach ihren Meinungen zu befragen. Es steht nirgends geschrieben, daß das nur auf diesen Kreis zu beziehen ist, aber es steht ausdrücklich drinnen, daß es sich um eine Anhörungsverpflichtung und nicht um ein Entscheidungsrecht handelt. Daß im Zuge der Autonomisierung der Studienpläne die Einbeziehung externer Organisationen in die Diskussionen über die Studienpläne nur annähernd in dem Ausmaß betrieben wird, wie das bisher im Rahmen der Begutachtungen der Fall war, halte


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